BeschlussKabinett will hausärztliche Versorgung verbessern
Die Bundesregierung hat Erleichterungen für Hausärzte beschlossen. Die Minister billigten einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Danach werden die Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben. Eingeführt wird dagegen eine Jahrespauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten, die ständig Medikamente nehmen.
- Mehr finanzielle Spielräume für Hausärzte – keine Obergrenze bei Honoraren mehr
- Gründung von Medizinischen Versorgungszentren wird gefördert
- Hausärzten geht Lauterbachs Gesetz nicht weit genug
Die Bundesregierung hat den Weg frei gemacht für eine Reform der ambulanten Versorgung: Das Kabinett stimmte am Mittwoch dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zu.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte, das deutsche Gesundheitssystem brauche eine Generalüberholung, um stark zu bleiben. Parallel zur Krankenhausreform sei die Reform der ambulanten Versorgung deswegen "zwingend notwendig".
Keine Honorarobergrenzen für Ärzte mehr
Das Gesetz zielt unter anderem auf eine Stärkung der hausärztlichen Versorgung. Hausärztinnen und Hausärzte sollen dafür mehr finanzielle Spielräume bekommen: Geplant ist eine sogenannte Entbudgetierung, bisherige Honorarobergrenzen würden damit wegfallen. Die Arbeit der Hausärzte werde attraktiver gemacht, versprach Lauterbach.
Gleichzeitig solle der Zugang zu Arztterminen leichter werden. Denn Patientinnen und Patienten müssten künftig nicht mehr allein aus Abrechnungsgründen jedes Quartal zum Arzt. Stattdessen würden Kapazitäten für akute Fälle frei. Lauterbach hofft auch darauf, dass es sich durch die wegfallenden Honorarbudgets für die Hausärzte wieder lohnt, mehr Patienten aufzunehmen.
Besserer Zugang zu Psychotherapie für Kinder
Der SPD-Minister will mit seinem Gesetz auch die Gründung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtern und den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Psychotherapie verbessern.
Zudem sollen Pflegekräfte und Patientenvertreter künftig mehr Mitspracherecht im Gemeinsamen Bundesausschuss bekommen.
Gesundheitskioske nach Kritik aus Gesetz gestrichen
Ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen war die Einführung von Gesundheitskiosken. Sie sollten niedrigschwellige Anlaufstellen in ländlichen Gebieten und strukturschwachen Stadtvierteln sein. Geplant war außerdem ein Förderprogramm für zusätzliche Medizinstudienplätze. Das sorgte aber für starke Kritik der Krankenkassen, da auf diese Kosten im dreistelligen Millionenbereich zugekommen wären. Beides ist im jetzigen Gesetzentwurf nicht mehr enthalten.
Hausärzte sehen Vor- und Nachteile
Die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, Nicola Buhlinger-Göpfarth, kritisierte, die Vorhaben Lauterbachs gingen nicht weit genug. Trotz einiger guter Ansätze wie der Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung bleibe das Gesetz "hinter seinen Möglichkeiten zurück".
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 22. Mai 2024 | 12:00 Uhr
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