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UrteilVerletzung beim Homeschooling gilt als Arbeitsunfall

12. Juni 2023, 13:23 Uhr

Eine Schülerin, die sich im coronabedingten Homeschooling verletzt, hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Sozialgericht München wies einen Widerspruch der Versicherung zurück.

Ein Unfall beim Homeschooling gilt als Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht München entschieden (Az.: S 9 U 158/22). Im konkreten Fall war eine 13-Jährige gestürzt, als sie sich während des Online-Unterrichts in der Corona-Pandemie ein Buch holen wollte. Dabei hatte sie Verletzungen im Gesicht erlitten.

Unfallversicherung sah Arbeitsunfall nicht als gegeben an

Die gesetzliche Unfallversicherung hatte eine Einstufung als Arbeitsunfall abgelehnt, da die Schülerin ohne Beaufsichtigung und Anleitung gearbeitet habe. Kameras und Mikrofone seien ausgeschaltet gewesen.

Das Sozialgericht war anderer Ansicht. Das Holen des Buches habe im Zusammenhang mit dem Unterricht gestanden. Die Lehrkraft habe trotz ausgeschalteter Mikrofone und Kameras jederzeit in Kontakt mit den Schülern treten können. Außerdem habe der Gesetzgeber die Vorschriften zur Unfallversicherung geändert, sodass die Arbeit im Homeoffice nun in gleicher Weise versichert sei wie die Arbeit im Betrieb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

DPA (kos)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 12. Juni 2023 | 12:30 Uhr