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InfektionsschutzgesetzBundesrat billigt Corona-Regeln für Herbst und Winter

16. September 2022, 12:53 Uhr

Der Bundesrat hat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Im Herbst und Winter wird es wieder unter bestimmten Voraussetzungen eine Masken- und Testpflicht geben. Unter anderem gilt die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen etwa in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen. Auch in Fernzügen müssen Fahrgäste weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

Der Bundesrat hat grünes Licht für das neue Infektionsschutzgesetz gegeben, das die Maßnahmen für den Herbst und Winter vorgibt. Die Länderkammer stimmte am Freitag in Berlin mehrheitlich für die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Ohne die Zustimmung wären alle Schutzregeln am 23. September ausgelaufen. Der Bundestag hatte bereits vergangene Woche mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen die Änderung beschlossen.

"Wir müssen die Lage im Griff haben", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Bundesrat. Es sei unklar, wie sich die Pandemie entwickeln werde. Man dürfe sich nicht an die rund 100 Corona-Toten pro Tag gewöhnen. Die Lage sei dennoch nicht so schlecht. Es gebe jetzt wirksamere Impfstoffe gegen die Omikron-Variante. Nun sei das Land "gut vorbereitet", sagte Lauterbach.

Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück.

Mehr Entscheidungsbefugnis für die Länder

Der Bund ist damit nur noch für einen Basisschutz zuständig. Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht im Gesundheitswesen. Der Bund regelt auch, wie häufig sich Personal und Besucher auf Corona testen lassen müssen. Die Länder können die Maskenpflicht auf weitere Bereiche wie Behörden, Gaststätten und Veranstaltungen ausweiten – müssen aber nicht. Schulen und Kindertagesstätten sollen offengehalten werden. Die Länder können aber Tests anordnen.

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Neue Impfkampagne

Geplant ist auch eine neue Impfkampagne. Thematisch soll diese vor allem über die neuangepassten Impfstoffe und die Medikamente die gegen das Coronavirus zum Einsatz kommen, aufgeklärt werden. Außerdem soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Pflegeheime müssen zudem Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte, etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

dpa (kar)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 16. September 2022 | 11:30 Uhr