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BundesverwaltungsgerichtBundesamt für Migration darf Handydaten nicht immer auswerten

16. Februar 2023, 14:50 Uhr

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf bei Asylantragstellern ohne Pass nicht regelmäßig deren Mobiltelefone auswerten, um Rückschlüsse auf die Identität zu ziehen. Das gilt zumindest dann, wenn die Betroffenen andere Ausweisdokumente oder Heiratsurkunden vorlegen oder es weitere Erkenntnisse zu ihnen gibt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) darf nicht anlasslos die Handys von Asylsuchenden auswerten. Diese beim Bamf übliche Praxis sei unzulässig, wenn sonstige vorliegende Erkenntnisse und Dokumente nicht hinreichend berücksichtigt würden, entschied der erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts am Donnerstag in Leipzig (Az. BVerwG 1 C 19.21).

Frau klagt gegen Auswertung ihres Handys

Es gab damit einer Frau aus Afghanistan Recht, die gegen die Auswertung ihres Mobiltelefons geklagt hatte. Die Frau hatte bei der Antragstellung 2019 einen von afghanischen Behörden ausgestellten Ausweis ohne biometrische Daten und eine Heiratsurkunde vorgelegt. Dennoch verlangte das Bundesamt die Herausgabe ihres Handys samt Zugangsdaten.

Dieses Vorgehen sei unverhältnismäßig und damit rechtswidrig gewesen, so das Bundesverwaltungsgericht. "Die Auswertung digitaler Datenträger zur Ermittlung von Identität und Staatsangehörigkeit eines Ausländers ist erst zulässig, wenn der Zweck der Maßnahme, bezogen auf den Zeitpunkt ihrer Anordnung, nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann", hieß es zur Begründung.

Epd,dpa(nvm)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 11. Januar 2023 | 15:00 Uhr