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Unser Hörer fragt sich, ob Pedelec-Motoren tatsächlich nur 250 Watt liefern. Bildrechte: PantherMedia/Andriy Popov

ElektromobilitätE-Bikes mit Pedelec-Motoren: Mehr Leistung als erlaubt?

05. Februar 2024, 11:45 Uhr

Die meisten E-Bikes sind sogenannte "Pedelecs". Das heißt: Ihr Motor läuft nur, wenn auch getreten wird und unterstützt bis maximal 25 km/h. Auch die Leistung ist gedeckelt. Unser Nutzer Sascha Schoenenberg aus Düsseldorf ist da stutzig geworden. Ihm ist aufgefallen, dass die maximal erlaubten 250 Watt Leistung häufig nur auf dem Papier stünden und die wahre Leistung der Motoren zum Teil deutlich darüber liege. Muss da eine gesetzliche Änderung her?

In Europa ist ganz klar definiert, welche Kriterien ein Zweirad erfüllen muss, um als "Pedelec" bezeichnet zu werden. Und zwei zentrale Punkte sind tatsächlich: Unterstützung bis 25 km/h und das mit maximal 250 Watt. Nur geht es bei den angegebenen Watt nicht um die Leistung, sondern um die sogenannte Nenndauerleistung.

Das sei etwas grundsätzlich anderes, erklärt Katja Legner, Verkehrsrechtsexpertin beim ADAC. "Die Nenndauerleistung ist die Leistung, die das System dauerhaft abgeben kann, konstant abgeben kann, ohne dass die Komponenten, insbesondere der Motor, Schaden nimmt." Im Umkehrschluss heiße das, es gebe durchaus auch mal höhere Leistung. "Die Maximalleistung wird gerne vom Hersteller angegeben, weil sich das natürlich besser anhört, wenn so ein E-Bike dann auch 750 Watt Leistung abgeben kann." Das seien dann aber nur kurzfristige Spitzen.

Geschwindigkeit trotzdem nur bis 25 km/h

Die höhere Leistung ändere aber nichts daran, dass der verbaute Motor nur bis zu einer Geschwindigkeit bis 25 km/h unterstütze, sagt Legner. Bergauf etwa sei der Motor mehr gefordert, und könne kurzfristig mehr Leistung zur Verfügung stellen. Erfahrene Pedelec-Nutzer wissen, dass der eine Motor das besser kann als der andere, obwohl beide gleichermaßen 250 Watt Nenndauerleistung aufweisen. Das verdeutlicht, dass es eben nicht nur um Leistung geht, sondern vielmehr darum, wie das Gerät mit der vorhandenen Leistung umgehen kann.

Dazu erklärt Konrad Krause, Geschäftsführer des Fahrradclubs ADFC Sachsen: "Das Gerät soll in einer bestimmten Zeit einen bestimmten Prüfzyklus durchlaufen und während dieses Prüfverfahrens soll der Motor eine bestimmte Temperatur auch nicht überschreiten." Das sei ein zentraler Punkt: Wenn die Hersteller mehr Leistung möchten, müssten sie gewährleisten, dass die Abwärme nicht zu hoch sei und entsprechend abgegeben werde – etwa durch Kühlrippen. "Und ich glaube, am Ende geht es hier auch um Betriebssicherheit", sagt Krause.

Die Hersteller haben hier also einen recht großen Spielraum. Denn entscheidend ist nicht die maximale Leistung, sondern das Einhalten der Prüfkriterien. Vor allem aber gilt: Wer ein 250 Watt-Modell kauft, bekommt auch eines. Ansonsten machen sich die Hersteller strafbar. Erst wenn die motorgestützte Geschwindigkeit von 25 km/h oder die Nenndauerleistung von 250 Watt überschritten werden, wären Versicherungskennzeichen und Helm gesetzlich Pflicht.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 01. Februar 2024 | 06:55 Uhr