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Heil: "Wer sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen." Bildrechte: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

ArbeitsverweigerungArbeitsminister Heil will Jobverweigerern Bürgergeld streichen

28. Dezember 2023, 21:15 Uhr

Arbeitsminister Hubertus Heil plant einem Medienbericht zufolge, Arbeitsverweigerern das Bürgergeld bis zu zwei Monate komplett zu streichen. Bislang sind nur Kürzungen um 30 Prozent möglich. In der Ampel-Koalition sind die Pläne des Arbeitsministeriums noch nicht komplett abgestimmt. FDP und Union lobten den Vorstoß aber bereits.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant deutlich schärfere Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger, die nicht arbeiten wollen. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, sieht ein Gesetzentwurf von Heils Arbeitsministerium vor, Arbeitsverweigerern bis zu zwei Monate das Bürgergeld komplett zu streichen. Lediglich die Wohnkosten sollen dann noch übernommen werden, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Härtere Konsequenzen für Verweigerer

Heil sagte dem Blatt, die überwältigende Mehrheit der Leistungsbezieher arbeite konstruktiv mit. Wer aber nicht mitziehe und sich allen Angeboten verweigere, müsse mit härteren Konsequenzen rechnen. Das Arbeitsministerium argumentierte im Gesetzentwurf, es gebe "einige wenige" Bürgergeld-Bezieher, die Jobangebote beharrlich verweigerten. Der Staat sei aber darauf angewiesen, dass Hilfen nur von denen in Anspruch genommen würden, die sie bräuchten.

Im rot-grün-gelben Bundeskabinett sind Heils Pläne noch nicht endgültig abgestimmt. Sozialpolitiker von FDP und CDU begrüßten sie aber bereits. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Carl-Julius Kronenberg sagte dem "Tagesspiegel", der Vorstoß gehe in die richtige Richtung. Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Stracke (CSU), sagte den Funke-Zeitungen, die CDU/CSU warnten seit langem davor, dass zu lasche Bürgergeld-Sanktionen zu weniger Vermittlung in Arbeit führten.

Aktuelle nur 30 Prozent Kürzung möglich

Aktuell dürfen die Jobcenter nur Sanktionen bis maximal 30 Prozent verhängen. Diese Grenze ist eine Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2019. Die Karlsruher Richter hatten damals geltende Sanktionen als verfassungswidrig eingestuft. Eine 100-Prozent-Sanktion für Totalverweigerer hält das Arbeitsministerium dem Zeitungsbericht zufolge aber trotzdem für verfassungskonform.

Nach "Bild"-Informationen argumentiert das Ministerium mit einer Sonderregelung, wonach eine vollständige Streichung zulässig sei, wenn sich ein Leistungsempfänger willentlich und ohne wichtigen Grund weigere, ein konkret bestehendes Angebot einer zumutbaren Arbeit anzunehmen. Diese Regelung werde jetzt genutzt, hieß es.

dpa/AFP (dni)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 28. Dezember 2023 | 20:00 Uhr