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Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks hat das Bundeskriminalamt Millionen von Fotos genutzt, um eine Bilderkennungssoftware zu testen. (Symbolfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Recherchen des BRBKA nutzt Millionen Fotos für Bilderkennungssoftware – Rechtslage unklar

10. Mai 2024, 20:48 Uhr

Es geht um Fotos von etwa drei Millionen Menschen. Das Bundeskriminalamt wollte 2018 eine Software für Gesichtserkennung nutzen. Dem Bayerischen Rundfunk liegen Dokumente zu dem Projekt EGES (Ertüchtigung des Gesichtserkennungssystems im BKA) vor. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelbe kritisierte das Vorgehen.

Das Bundeskriminalamt hat gut drei Millionen Bilder aus der Polizeidatenbank genutzt, um Gesichtserkennungssoftware zu testen. Das zeigen Dokumente, die dem Bayrischen Rundfunk (BR) vorliegen. Demnach hat das BKA 2019 die Fotos dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung bereitgestellt. Es sollte damit testen, wie zuverlässig die Algorithmen von vier Softwareherstellern Gesichter erkennen können.

Kritik an Vorgehen der Behörden

Dem Bericht zufolge ist fraglich, ob das legal war. Eigentlich seien die Bilder nur für die Polizeiarbeit bestimmt. Um an die Bilder zu gelangen, hatte das BKA auf das zentrale polizeiliche Informationssystem INPOL-Z zugegriffen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bezeichnete das Vorgehen des BKA als "problematisch". Er forderte eine Gesetzesänderung, um bei solchen Tests für Rechtssicherheit und Transparenz zu sorgen.

Auch der Professor für Strafrecht und Digitalisierung an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Mark Zöller, kritisierte beim BR, dass neue Technik verwendet werde, bevor es eine saubere Rechtsgrundlage gebe.

Nach BR-Recherchen wurde das Projekt in der internen Kommunikation zwischen dem BKA und der Behörde des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) als "wissenschaftliche Forschung" bezeichnet. Man habe sich mit dem BKA-Gesetz abgesichert gesehen. Das BfDI habe jedoch in einem Schreiben an dem Rechtmäßigkeit gezweifelt. Die Mitarbeiter von Kelber hätten dann im Nachhinein mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine für sie zufriedenstellende Lösung gefunden. Auf eine aktuelle BR-Anfrage beruft sich das BKA nun ebenfalls auf die DSGVO.

Zöller kritisierte die Begründung: "Es wird ja nicht aus reinem Interesse im luftleeren Raum, sondern von einer Polizeibehörde zu Zwecken getestet, die mit der polizeilichen Arbeit in Zusammenhang stehen."

Aus den internen Dokumenten wurde auch ersichtlich, dass das BKA den Bundesdatenschutzbeauftragten nur mit wenigen Details und zeitlich verzögert informierte. Den Abschlussbericht erhielt Kelber erst eineinhalb Jahre nach Fertigstellung des Projekts. Erst danach sei klar geworden, dass für das Projekt echt Fotos genutzt worden seien.

Fotos von drei Millionen Menschen verwendet

Den Recherchen zufolge geht es um rund fünf Millionen Fotos von drei Millionen Personen, die im Rahmen des Projektes EGES "Ertüchtigung des Gesichtserkennungssystems im BKA" verwendet wurden. Demnach wollte man herausfinden, wie gut die Software im Vergleich mit anderen Herstellern abschneidet.

ARD/BR (kar)

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Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 10. Mai 2024 | 07:00 Uhr

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