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Polizeibeamte begleiten zwei Abschiebepflichtige auf dem Flughafen Leipzig-Halle in ein Charterflugzeug (Archivbild von 2019). Bildrechte: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

"Rückführungsverbesserungsgesetz"Bundestag beschließt schnellere Abschiebungen von Asylbewerbern

18. Januar 2024, 20:10 Uhr

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das Gesetz für eine schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber beschlossen. Es sieht verlängerte Haftmöglichkeiten und mehr Rechte der Polizei vor. Die Union kritisierte das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz als wirkungslos. Die AfD lehnte das Gesetz grundsätzlich ab. Auch einige Grünen-Abgeordnete stimmten dagegen.

Der Bundestag hat am Donnerstagabend mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das Gesetz für eine schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber beschlossen. Es sieht insbesondere verlängerte Haftmöglichkeiten für Abschiebepflichtige und mehr Rechte der Polizei bei Durchsuchungen vor. CDU/CSU, die AfD und einige Grünen-Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz.

Reaktion auf gestiegene Zahlen

Die Bundesregierung reagiert mit dem Gesetz auf deutlich gestiegene Asylbewerberzahlen und knapp werdende Unterbringungsmöglichkeiten für Migranten in vielen Kommunen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser verteidigte es: Wer kein Bleiberecht habe, müsse Deutschland wieder verlassen, sagte die SPD-Politikerin. Das sei Voraussetzung dafür, "dass Migration in der Gesellschaft akzeptiert wird und Integration auch funktioniert".

CDU spricht von Rohrkrepierer

Die Union kritisierte das neue Gesetz hingegen als wirkungslos. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries nannte die Neuregelung einen "Rohrkrepierer". Damit werde die Migrationskrise "nicht ansatzweise" gelöst. Die von den Grünen durchgesetzten Änderungen würden die Regelung völlig wirkungslos machen. Scharfe Kritik übte er an der vorgeschriebenen Pflichtverteidigung in Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam. Er verlangte zudem mehr Befugnisse der Bundespolizei und schärfere Folgen für Verstöße bei der Identitätsfeststellung.

Ausreisegewahrsam auf 28 Tage erhöht

Die neue Regelung sieht vor, die Höchstdauer für ein Ausreisegewahrsam von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern, um ein Untertauchen der Betroffenen effektiver verhindern zu können. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen sollen aber grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden. Zudem sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind. Durchsuchungen von Wohnungen werden vereinfacht, um die Identität einer Person zweifelsfrei klären zu können. Zudem sollen Mitglieder krimineller Vereinigungen leichter abgeschoben werden können.

AFP/KNA/Reuters(dni)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 18. Januar 2024 | 19:30 Uhr