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Corona-PandemieBundestag und Bundesrat beschließen neues Infektionsschutzgesetz

18. November 2020, 20:41 Uhr

Bundestag und Bundesrat haben der Reform des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Durch die Anpassungen des Gesetzes sollen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf rechtlich sicherere Grundlagen gestellt werden. Im Bundestag stimmten neben Union und SPD auch die Grünen dem Gesetz zu. In der Länderkammer erhielt das Gesetz 49 von 69 möglichen Stimmen.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz mit klarer Mehrheit beschlossen. Für das Gesetz votierten im Bundestag in namentlicher Abstimmung 413 Abgeordnete, es gab 235 Nein-Stimmen und acht Enthaltungen. Neben Union und SPD stimmten auch die Grünen dem Gesetz zu. Im Bundesrat erhielt das Gesetz 49 von 69 möglichen Stimmen und damit ebenfalls eine sichere Mehrheit.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fertigte das neue Infektionsschutzgesetz noch am Abend aus, wie das Bundespräsidialamt mitteilte. Damit kann das Gesetz nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Konkrete Vorgaben für Corona-Maßnahmen

Das neue dritte Bevölkerungsschutzgesetz beinhaltet konkrete Vorgaben für die vor allem von den Ländern verhängten Corona-Maßnahmen. In dem Gesetz werden Einschränkungen wie Restaurant-Schließungen oder Kontaktauflagen explizit aufgelistet. Zudem gibt es Regelungen zu Testungen sowie den künftigen Impfungen.

Festgeschrieben wird auch die unter Fachleuten nicht unumstrittene sogenannte 7-Tage-Inzidenz von 35 und 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, ab denen Schutzmaßnahmen getroffen werden sollen. Vorgeschrieben wird zudem, dass Rechtsverordnungen mit Corona-Schutzmaßnahmen zeitlich auf vier Wochen befristet werden. Verlängerungen sind aber möglich. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden.

Mit dem neuen Gesetz sollen die Corona-Maßnahmen künftig besser vor Gericht Bestand haben. Rund 120 der seit März durch die Bundesländer erlassenen Corona-Verordnungen waren bislang durch die Gerichte kassiert worden.

Harter Schlagabtausch im Parlament

Das Gesetz wurde vor der abschließenden Abstimmung im Bundestag kontrovers diskutiert. Die Opposition kritisierte, die Novelle verschaffe dem Parlament nicht genug Einfluss auf Entscheidungen über Eingriffe in die Grundrechte. Union und SPD verteidigten den Entwurf und erklärten, die Gesetzesänderungen schafften Rechtssicherheit, stärkten den Bundestag und gäben den Bundesländern einen klaren Rahmen für ihre Schutzmaßnahmen.

Gleich zum Auftakt war die AfD mit dem Versuch gescheitert, die umstrittene Reform zu verschieben. Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Bernd Baumann, hatte die Rücküberweisung des Antrags der Koalitionsfraktionen in die Ausschüsse beantragt. Dies lehnten die anderen Fraktionen geschlossen ab.

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer betonte anschließend, das Verfahren sei vollkommen geordnet und das Parlament massiv beteiligt gewesen. Das Gesetz werde das Parlament in der Corona-Pandemie stärken. Jan Korte von der Partei die Linke sagte mit Blick auf die AfD, dies sei kein Gesetz, das in die Diktatur führe. Wer das behaupte, verhöhne die Opfer von Diktaturen.

Spahn spricht von "Jahrhundertereignis"

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach in der Debatte über das Bevölkerungsschutzgesetz von einem "Jahrhundertereignis". Spahn betonte in seiner Rede in Bezug auf immer wieder neu aufkeimende Gerüchte von Gegnern der Corona-Maßnahmen, es werde keine Impfpflicht geben. Spahn sagte weiter, steigende Infektionszahlen führten früher oder später zu steigendem Leid auf den Intensivstationen und zu einem Kontrollverlust. Bestmöglicher Gesundheitsschutz bleibe weiterhin richtig in der Pandemie.

Ich gebe ihnen mein Wort, es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben.

Jens Spahn | Bundesgesundheitsminister

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betonte in seinem Wortbeitrag, die Bundesregierung sei entschlossen, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Man wolle das Land sicher durch die Krise führen.

"Epidemische Notlage" hat weiter Bestand

Der Bundestag beschloss zudem wegen der anhaltend hohen Zahl an Corona-Infektionen das Fortbestehen einer epidemischen Notlage. Diese ist die Grundlage für Einschränkungen und Schutzmaßnahmen. Notwendig geworden war der neuerliche Beschluss durch die Reform des Infektionsschutzgesetzes. In dem neuen Gesetz heißt es: "Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht".

Tausende bei Protesten - Polizei schreitet ein

Rund um das Reichstagsgebäude hatten sich schon Stunden vor der Sitzung Tausende Demonstranten zu Protesten gegen die Corona-Politik versammelt. Aufgrund von massiven Verstößen gegen Abstandsregeln und die Maskenpflicht löste die Polizei am Mittag die Kundgebung vor dem Brandenburger Tor auf.

Es kam zum Einsatz von Wasserwerfern und Pfefferspray. Allerdings weigerten sich viele Demonstranten, den Bereich zu verlassen. Der Polizeieinsatz zog sich über viele Stunden hin.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 18. November 2020 | 12:00 Uhr

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