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Im Verkehrssektor können die Klimaziele nicht eingehalten werden. Das darf nun durch Emissionseinsparungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Bildrechte: picture alliance/dpa | Marijan Murat

KlimazieleBundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

26. April 2024, 14:37 Uhr

Das neue Klimaschutzgesetz, auf das sich die Ampel-Regierung mühsam geeinigt hat, ist vom Bundestag verabschiedet worden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte versucht, das Gesetz noch per Eilantrag stoppen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte ab.

Der Bundestag hat die Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition stimmte das Parlament in Berlin für die Änderung, die künftig die Bundesregierung als Ganzes und nicht mehr Ministerien einzeln bei der Erreichung der Klimaziele in die Pflicht nimmt. Die Opposition stimmte dagegen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

Grundlegende Änderungen im Klimaschutz

"Klimaschutzgesetz" ist am Ufer der Spree im Regierungsviertel zu lesen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxid-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Das bedeutet: Werden in einem Sektor die Ziele verfehlt, wie derzeit im Verkehr- und Gebäudebereich, kann ein anderer Bereich mit einer geringeren CO2-Bilanz das ausgleichen.

Nachbesserungen für den Klimaschutz muss es nur noch geben, wenn Deutschlands Gesamtziel für das Jahr 2030 beziehungsweise später für 2040 in Gefahr gerät. Dies wird 2026 erstmals wieder geprüft, so dass die jetzige Regierung keine neuen Klimaschutzbeschlüsse mehr fassen muss. Umweltverbände kritisieren die Gesetzesänderung als Aufweichen der deutschen Klimaziele

Eilantrag gegen Klimaschutzgesetz abgewiesen

CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann scheitert mit Eilantrag vor BVerfG. Bildrechte: picture alliance/dpa

Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann wollte zuvor vom Bundesverfassungsgericht noch feststellen lassen, dass seine Rechte als Abgeordneter aus dem Grundgesetz verletzt sind, weil es nicht genügend Zeit zur Beratung und zur Beschäftigung mit dem neuen Klimaschutzgesetz gegeben habe. Verbunden war dieser Antrag mit einem Eilantrag, die Abstimmung im Bundestag zu stoppen. Damit der Eilantrag Erfolg hat, muss ein Kläger unabhängig vom konkreten Fall immer begründen, warum sein Hauptantrag zumindest gewisse Erfolgschancen hat.

Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag ab. Seine Klage sei von vornherein unzulässig, teilte der Zweite Senat zur Begründung mit. Somit wurde nicht nur sein Eilantrag abgelehnt, sondern auch seine Klage in der Hauptsache. Nähere Ausführungen machte der aus acht Verfassungsrichterinnen und -Richtern bestehende Zweite Senat nicht.

Im vergangenen Sommer hatte Heilmann per Eilantrag in Karlsruhe mehr Beratungszeit für die Abgeordneten zum Heizungsgesetz durchgesetzt.

Vertreter der Ampel verteidigten Reform

Die Reform des Klimaschutzgesetzes kam vor allem auf Verlangen der FDP zustande, die mit Volker Wissing den Verkehrsminister stellt. Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sprach von einer Entkernung des Klimaschutzgesetzes und einem Rückschritt für den Klimaschutz. Jung kritisierte, die Ampel stelle sich einen Freibrief aus. Mit der Aufweichung der verbindlichen Sektorziele werde dem Gesetz sein Herzstück entrissen.

Vertreter der Ampel dagegen verteidigten die Reform. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr sagte, das alte Klimaschutzgesetz sei planwirtschaftlich gewesen. Dem Klima sei es vollkommen egal, ob CO2-Emissionen im Energie-, Industrie- oder Verkehrssektor eingespart werden.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge sagte: "Das Klimaschutzgesetz schaut in Zukunft nach vorne." Die Emissionsziele blieben. Kein Gramm CO2 dürfe in Zukunft mehr emittiert werden. Dröge räumte aber ein, die Grünen hätten sich eine klarere Verantwortung der einzelnen Sektoren gewünscht.

Wissing drohte mit Fahrverboten am Wochenende

Im vergangenen Jahr verfehlten der Verkehrs- sowie der Gebäudebereich die Vorgaben. Verkehrsminister Volker Wissing hatte mit drastischen Maßnahmen bis hin zu Fahrverboten am Wochenende gedroht, sollte der Bundestag die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht bis Sommer beschließen. Dann hätte Wissing ein Sofortprogramm vorlegen müssen, damit der Verkehrssektor die Klimaziele einhält.

Gesetz bereits vor einem Jahr gebilligt

Das Bundeskabinett hatte die Novelle des Klimaschutzgesetzes bereits im Juni vergangenen Jahres gebilligt. Es steckte aber in den Beratungen des Bundestages fest, weil es eben die Abschaffung der Verantwortung einzelner Ministerien für die Nichterfüllung der Klimavorgaben vorsieht. Die Grünen drangen auf Nachverhandlungen, die FDP bestand darauf, dass künftig die Bundesregierung als Ganzes für die Erreichung der Klimaziele sorgen muss. Anfang vergangener Woche verkündeten die Ampel-Fraktionen dann eine Verständigung.

Bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden. Dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

dpa/Reuters(das)

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Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 26. April 2024 | 13:30 Uhr