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Seit Mittwoch gilt in Deutschland rückwirkend bis zum 1. Januar 2023 die Energiepreisbremse. Bildrechte: IMAGO/Kosecki

Strom- und GaspreiseUmsetzung der Energiepreisbremse verzögert sich bei einigen Anbietern

02. März 2023, 09:59 Uhr

Seit Mittwoch greifen die staatlichen Preisbremsen zur Dämpfung der gestiegenen Energiekosten. Doch einige Anbieter haben es nicht geschafft, ihre Kundinnen und Kunden bis zur Frist am 1. März über die neuen Abschläge zu informieren. Grund dafür sind komplexe neue Abrechnungen, die die Energieversorger noch etwas Zeit kosten.

Auf der Homepage der Städtischen Werke Magdeburg prangt ein auffälliges türkisfarbenes Banner: "Wir werden unsere Kundinnen und Kunden nicht rechtzeitig über die individuellen Entlastungen aus den Preisbremsen für Strom und Gas informieren können", heißt es da.

Ingbert Liebig ist Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen und erklärt, dass die Energieversorger beim Berechnen der neuen Abschläge auf ihre IT-Dienstleister angewiesen seien: "Es ist ein komplexes System, das hier geändert werden muss in einem Massenmarkt für Millionen von Kunden. Oft müssen individuelle Lösungen für die Abrechnungsprogramme der Stadtwerke vor Ort gefunden werden. Es gibt nicht das eine Software-Update, das für alle Unternehmen passt." Energieversorger müssten zahlreiche Tarifkonstellationen und viele Ausnahmefälle beachten und das koste Zeit.

Im Magdeburger Fall bedeutet das, dass die Stadtwerke von den Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung und in einigen anderen Tarifen zunächst keine Abschläge einziehen. Sondern erst, wenn alles richtig berechnet ist. Man gehe davon aus, dass man in den nächsten Tagen die neuen Abschläge kalkuliert haben werde und die Kundinnen und Kunden informieren könne, heißt es auf der Website.

Verzögerungen auch in Sachsen

Lorenz Bücklein ist Energiereferent bei der Verbraucherzentrale Sachsen und kennt diese Probleme von mehreren Anbietern: "In der Tat ist es so, dass wir mit einigen sächsischen Anbietern im Austausch stehen zur Ausgestaltung der Preisbremsen und haben da schon mitbekommen, dass die Infoschreiben nicht pünktlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen sind. Hintergrund ist, dass das Gesetz eigentlich vorschreibt, dass die Informationsschreiben zwischen dem 15. Februar und dem 1. März verschickt werden sollten."

Die staatliche Preisbremse sieht vor, dass die Stromkosten für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Für Gas bei zwölf Cent – und zwar rückwirkend von Januar bis voraussichtlich Ende April 2024. Sollte man schon die üblichen, teureren Abschläge überwiesen haben, wird der überschüssige Betrag mit den nächsten Monatszahlungen oder in der Jahresabrechnung gutgeschrieben.

Für all diese Berechnungen brauche man auch in Leipzig noch etwas Zeit. Unter anderem wegen Softwareproblemen, sagt Frank Viereckl, Sprecher der Leipziger Stadtwerke: "Wir informieren unsere Kunden im Moment allgemein über unsere Website und über andere Kundeninformationen. Die individualisierten Schreiben gehen in den kommenden Wochen raus."

Wichtig: Prüfung der neuen Abschläge

Die Kundinnen und Kunden müssten bis dahin nichts tun, sagt Lorenz Bücklein von der Verbraucherzentrale, denn generell seien die Anbieter in der Pflicht, dem nachzukommen: "Das heißt, bei mir sollte ein Informationsschreiben ankommen, wie meine Abschläge in der Zukunft ausgestaltet sind und wie das Entlastungskontingent und der Entlastungsbetrag aussehen. Das sollte für mich nachvollziehbar werden, weil wir auch Informationen bekommen haben, dass es Anbieter gibt, die sehr verwirrende Schreiben schicken und zum Beispiel die Jahresbezugsprognose nicht unbedingt korrekt angeben."

Also: Die neuen Abschläge genau prüfen – wenn sie denn dann feststehen.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 02. März 2023 | 06:00 Uhr