Vor der SommerpauseBundestag schafft Kinderreisepass ab
Vorbei die Zeit, als jedes Jahr der Reisepass für die Kinder neu beantragt werden musste: In der letzten Sitzungen vor der Sommerpause hat der Bundestag die Abschaffung des bisherigen Papierdokuments beschlossen. Es soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt werden.
- Der neue, elektronische Kinderreisepass soll weltweit gültig sein.
- Künftig soll der Reisepass auch per Post zugeschickt werden können.
Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Dieser kann nur noch bis Ende des Jahres beantragt werden. Ab 2024 sollen Eltern für ihr Kind dann einen elektronischen Reisepass beantragen. Damit sollen Behörden und Eltern entlastet werden.
Bislang musste ein Kinderreisepass alle zwölf Monate verlängert werden und war nur eingeschränkt nutzbar. Bei Auslandreisen musste je nach Transit- und Zielland trotzdem ein Visum fürs Kind beantragt werden. Das neue Dokument soll länger gültig sein und weltweite Reisen ermöglichen.
Weitere Änderungen von Passbestimmungen
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht noch eine Reihe von weiteren verwaltungsrechtlichen Änderungen vor. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Behörde für die Registrierung eines Passes zuständig ist, wenn der Inhaber umzieht.
Außerdem soll das neue Gesetz es den Behörden erleichtern, deutsche Sexualstraftäter und Extremisten an einer Ausreise zu hindern – und zwar dann, wenn zu befürchten ist, dass sie im Ausland Straftaten begehen. Wenn den Angaben zufolge bestimmte Tatsachen diese Annahme begründen, erhalten diese Menschen entweder keinen Reisepass, der Pass kann ihnen entzogen oder die Ausreise untersagt werden.
Ausweis künftig per Post
Vorgesehen ist außerdem, dass über entsprechende Verordnungsermächtigungen die Möglichkeit geschaffen werden soll, Pässe, Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel auf Wunsch des Antragstellers auf dem Postweg zuzustellen. Damit müssten Bürgerinnen und Bürger für einen neuen Pass dann nur noch einmal zum Amt. Das Gesetz muss aber noch durch den Bundesrat.
dpa (mtr,cga )
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO - Das Nachrichtenradio | 07. Juli 2023 | 09:00 Uhr