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HaushaltsdebatteBundeskabinett beschließt Nachtragshaushalt

27. November 2023, 17:07 Uhr

Mit dem Nachtragshaushalt sollen nicht unbedingt neue Schulden aufgenommen werden, aber die bereits aufgenommenen Kredite der Jahre 2022 und 2023 rechtlich abgesichert werden. Das Bundeskabinett hat am Montag daher Kredite in einer Höhe von rund 45 Milliarden Euro gebilligt.

Das Bundeskabinett hat nach dem Karlsruher Haushaltsurteil einen Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen. Damit sollen Kredite über 43,2 Milliarden Euro rechtlich abgesichert werden, die für die Energiepreisbremsen sowie zur Unterstützung von Flutopfern bereits genutzt wurden. Voraussetzung ist, dass der Bundestag eine außergewöhnliche Notlage beschließt und die Schuldenbremse für dieses Jahr aussetzt.

"Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts", erklärte Finanzminister Christian Lindner. Es würden jedoch keine zusätzlichen Schulden aufgenommen. "Aber die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 muss aus verfassungsrechtlichen Gründen verändert werden." Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, wird damit die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenregel im Jahr 2023 um 44,8 Milliarden Euro überschritten.

Nachtragshaushalt: Rechtliche Absicherung von Krediten

Ein Nachtragshaushalt ist eine nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Etats. Damit will die Ampel-Regierung nun Kredite rechtlich absichern, die für die Energiepreisbremsen sowie zur Unterstützung von Flutopfern in diesem Jahr bereits genutzt wurden. Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil klar, dass die Regierung diese Kredite nicht ohne Weiteres hätte aufnehmen dürfen. Dazu muss der Bundestag noch eine außergewöhnliche Notlage beschließen.

Damit würde zum vierten Mal in Folge die Schuldenbremse ausgesetzt werden. In den vergangenen Jahren hatte das Parlament dies zuerst mit der Corona-Krise und dann mit den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die deutschen Staatsfinanzen begründet.

dpa,AFP (kar)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 27. November 2023 | 15:30 Uhr

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