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Sterbehilfe im individuellen Fall bleibt in Deutschland im Prinzip legal - aber weiterhin ungeregelt und damit unsicher. Bildrechte: IMAGO / photothek

BundestagGesetzentwürfe zur Sterbehilfe scheitern

06. Juli 2023, 21:18 Uhr

Es bleibt in Deutschland vorerst bei einer zwar prinzipiellen aber völlig ungeregelten Legalität von Sterbehilfe. Für "professionelle" Suizid-Assistenz gibt es keine Vorgaben. Zwei Versuche, diesen Zustand zu ändern, sind im Bundestag gescheitert. Vom Ärzteverband Marburger Bund gab es dafür Beifall.

Der Versuch einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe ist im Bundestag gescheitert. In namentlichen Abstimmungen verfehlten zwei gegensätzliche Gesetzentwürfe am Donnerstag nötige Mehrheiten. So bleibt es dabei, dass zwar nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Sterbehilfe in Deutschland legal ist, es aber keine verbindliche Regelungen dafür gibt.

Abgelehnt wurde erst ein Vorschlag für eine striktere Regelung einer Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU). Dafür waren 304 Abgeordnete, 363 dagegen, bei 23 Enthaltungen. Der andere Entwurf einer Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) bekam 287 Ja-, 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das ein seit 2015 bestehendes Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe im Strafgesetz gekippt hatte, weil es individuelles Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Demnach schließt dieses Recht auch die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auf Hilfe zurückzugreifen. Zugleich stellte das Gericht fest, dass niemand zur Hilfe verpflichtet werden könne.

DGHS: Es braucht keine gesetzliche Regelung

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vermittelt ihren Mitgliedern Sterbehilfe. DGHS-Präsident Robert Roßbruch sagte im Interview mit MDR AKTUELL, ihre Erfahrung zeige, dass bislang kein Missbrauch dabei aufgetreten sei. In jedem Fall werde im Anschluss die Kriminalpolizei gerufen, die Todesermittlungen aufnehme. Es gebe in dem Bereich keine Grauzonen, sagte Roßbruch, weshalb es auch keine gesetzliche Regelung brauche. Das gesamte Interview mit Roßbruch können Sie sich hier anhören:

Ärzteverband Marburger Bund begrüßt Scheitern der Gesetzentwürfe

Der Ärzteverband Marburger Bund begrüßte das Nein im Bundestag zu den Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe. Die Vorsitzende Susanne Johna sagte MDR AKTUELL, die Mediziner wünschten sich prinzipiell schon eine Regelung. Die beiden Anträge seien aber noch nicht ausgereift gewesen. Bei vielen Patienten sei der Sterbewunsch nicht konstant ausgeprägt. Eine therapeutische Begleitung müsse daher im Vordergrund stehen.

dpa, AFP, MDR (ksc, ans)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 06. Juli 2023 | 12:00 Uhr