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Urteil in KarlsruheKlage gegen Merkel: Bundesverfassungsgericht gibt AfD recht

15. Juni 2022, 18:45 Uhr

Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel Rechte der AfD verletzt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Merkel hatte die Wahl des FDP-Politikers Kemmerich zum Ministerpräsidenten mithilfe der Stimmen von CDU und AfD als "unverzeihlich" bezeichnet. Folgen hat das Urteil für Merkel nicht.

Angela Merkel hat als Bundeskanzlerin mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen Anfang 2020 Rechte der AfD verletzt. Das stellte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in einem Urteil in Karlsruhe fest. Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, erklärte die Vorsitzende Richterin des zweiten Senats, Doris König.

Merkel habe mit der getätigten Äußerung in amtlicher Funktion die AfD negativ qualifiziert und damit in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt, heißt es im Urteil. Das Argument der Wahrung der Stabilität der Bundesregierung sieht das Bundesverfassungsgericht als nicht gerechtfertigt an. Durch die anschließende Veröffentlichung der Äußerung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung hätten die Antragsgegnerinnen außerdem auf Ressourcen zurückgegriffen, die allein ihnen zur Verfügung standen.

Grundsätzlich dürften Politiker zwar öffentlich Kritik an anderen Parteien üben. Sie müssten aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern. "Für das Amt des Bundeskanzlers gilt dies grundsätzlich in gleicher Weise", sagte König. Merkel habe sich "im ausschließlich amtsbezogenen Rahmen" geäußert. Weder der einleitende Hinweis noch der eigentliche Inhalt hätten ausreichend klar erkennen lassen, dass sie ausschließlich als Parteipolitikerin und nicht als Kanzlerin sprechen wolle. "An einer dahingehenden Klarstellung fehlte es", erklärte die Vorsitzende Richterin weiter.

Die Entscheidung war im zuständigen Zweiten Senat umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter stimmten dafür. Die Richterin Astrid Wallrabenstein führte ihre abweichende Meinung in einem Sondervotum aus. Für die Altkanzlerin hat das Urteil keine weiteren Konsequenzen.

Merkel respektiert Entscheidung

Merkel äußerte nach dem Urteil ihren Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht. "Bundeskanzlerin a.D. Dr. Angela Merkel respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", teilte eine Sprecherin der Altkanzlerin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin auf Anfrage mit.

AfD-Chef Tino Chrupalla bezeichnete das Verfassungsgerichts-Urteil gegen Ex-Kanzlerin Merkel als Erfolg für die Demokratie. Chrupalla sagte MDR AKTUELL, Merkels Äußerungen nach der Kemmerich-Wahl hätten nicht nur die Rechte der AfD, sondern auch das Grundgesetz eklatant verletzt. Es sei ganz klar gegen die Neutralitätspflicht verstoßen worden. Wäre Merkel noch im Amt, hätte sie jetzt zurücktreten müssen. Der Parteichef sagte nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe, Merkels Äußerungen hätten "eher etwas mit diktatorischen Meinungsäußerungen im Ausland zu tun".

Der Sprecher der Thüringer AfD, Stefan Möller, kommentierte: "Wem das Ergebnis einer Wahl nicht passt, der muss es als Demokrat trotzdem akzeptieren. Es spricht für sich, dass Angela Merkel und viele andere stattdessen die Rückabwicklung einer demokratischen Wahl gefordert und schließlich auch durchgesetzt haben. Hätte dieser Vorgang in Russland oder der Türkei stattgefunden, wäre die Empörung der bundesdeutschen Politik geradezu ohrenbetäubend gewesen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts brauchte es daher nicht, um die demokratischen Defizite in Deutschland offenzulegen."

FDP-Politiker Thomas Kemmerich, dessen Wahl zum Thüringer Ministerpräsidenten im Februar 2020 Auslöser für Merkels Äußerung war, wollte das Urteil nicht näher bewerten. "Ich habe großen Respekt vor dem Gericht. Darüber hinaus urteilt es über eine Verletzung von Rechten einer Partei, die innerhalb des Thüringer Parlaments dadurch auffällt, dass sie das demokratische System beschädigen möchte."

Altkanzlerin nannte Kemmerich-Wahl "unverzeihlich"

Merkel hatte am 6. Februar 2020 bei einem Staatsbesuch in Südafrika die Wahl von Thomas Kemmerich tags zuvor zum thüringischen Ministerpräsidenten mithilfe der Thüringer AfD-Fraktion als "unverzeihlich" bezeichnet. Das Ergebnis müsse "rückgängig gemacht werden", sagte sie damals bei einem Staatsempfang mit Südafrikas Präsidenten Cyrol Ramaphosa. Die Wahl habe "mit einer Grundüberzeugung für die CDU gebrochen, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen".

Der FDP-Politiker war am 5. Februar 2020 im dritten Wahlgang mit Stimmen der CDU und der AfD zum thüringischen Ministerpräsidenten gewählt worden. Nach heftigen bundesweiten Protesten trat er drei Tage nach seiner Wahl vom Amt des Ministerpräsidenten wieder zurück. Daraufhin wurde der Linken-Politiker Bodo Ramelow mit einer Minderheitsregierung aus Linken, SPD und Grünen erneut zum Ministerpräsidenten gewählt.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 15. Juni 2022 | 10:30 Uhr

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