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HinweisgeberschutzgesetzBundestag stimmt Gesetz zum Schutz von "Whistleblowern" zu

16. Dezember 2022, 16:18 Uhr

Der Bundestag hat ein Gesetz zum besseren Schutz von "Whistleblowern" beschlossen. Dadurch soll das Melden von Missständen vereinfacht und Hinweisgeber besser vor Repressalien geschützt werden.

Wer in seiner Firma oder Behörde auf einen Missstand stößt, soll dies künftig einfacher und mit weniger Risiko melden können. Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Koalition ein Gesetz zum besseren Schutz von Hinweisgebern im beruflichen Umfeld verabschiedet. Damit wollen SPD, Grüne und FDP ihrem Bekunden nach "Whistleblowern", die Rechtsverstöße in einem Unternehmen oder in einer Behörde melden, besser vor Kündigungen oder anderen Repressalien schützen.

Union und AfD stimmten gegen das Gesetz, die Linke enthielt sich. Während die Unionsfraktion die Neuregelung als zu bürokratisch kritisiert, geht sie der Linken nicht weit genug. Die AfD hatte Nachbesserungsbedarf angemahnt und konkret eine Stärkung des Hinweisgeberschutzes in der öffentlichen Verwaltung angemahnt. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Meldungen zu Betrügereien und Korruption

Das neue Hinweisgeberschutzes regelt Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen. Die Hinweise können beispielsweise Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben betreffen oder gegen Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit. Auch mangelnder Schutz personenbezogener Daten oder Verstöße gegen Tierschutzvorschriften in landwirtschaftlichen Betrieben könnten dadurch leichter aufgedeckt werden.

Auch Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst könnten dadurch erleichtert werden.

Anlaufstellen für "Whistleblower"

Behörden und Unternehmen über 50 Mitarbeiter müssen dem Gesetz zufolge Anlaufstellen für "Whistleblower" schaffen. Zusätzlich sind externe Meldestellen vorgesehen. Als externe Meldestelle soll das Bundesamt für Justiz fungieren. In den Anlaufstellen muss es auch möglich sein, einen Hinweis anonym zu übermitteln.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz setzt Deutschland eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Dies hätte eigentlich schon im Dezember vergangenen Jahres geschehen müssen.

dpa/AFP/epd (dni)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 16. Dezember 2022 | 10:30 Uhr

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