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Das Bundeskartellamt wacht darüber, dass nicht einzelne Konzerne den Markt beherrschen und die Preise bestimmen. Bildrechte: imago/photothek

Wettbewerb und VerbraucherschutzBundestag erweitert Rechte des Bundeskartellamts

06. Juli 2023, 20:37 Uhr

Der Bundestag stärkt die Befugnisse des Bundeskartellamts im Kampf gegen verbraucherschädigendes Verhalten von Unternehmen. Mit Ampel-Mehrheit wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Im Kern reicht künftig schon der Verdacht, um unerlaubte Gewinne abzuschöpfen.

Der Bundestag hat eine Reform des sogenannten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Die Ampelkoalition setzte mit ihrer Mehrheit durch, dass die Befugnisse der Kartellrechtsbehörde ausgeweitet werden. Im Kern soll der Wettbewerb am Markt gestärkt werden und Verbraucher sollen vor marktbeherrschenden Konzernen besser geschützt werden.

Unrechtmäßige Gewinne können leichter abgeschöpft werden

Ein zentraler Punkt dabei ist, dass die Wettbewerbshüter künftig leichter unrechtmäßig erzielte Gewinne abschöpfen dürfen. Es genügt demnach bereits die Vermutung, dass gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen wurde. Das Kartellamt muss nicht mehr konkretes wettbewerbsschädigendes Verhalten von Unternehmen nachweisen, sondern kann bereits bei einer Störung des Marktes aktiv werden.

Ferner kann laut Gesetzestext "die Höhe des wirtschaftlichen Vorteils geschätzt werden". Bislang musste die Summe exakt ermittelt werden. "In Extremfällen" ist sogar eine Zerschlagung von Unternehmen möglich.

Habeck: "Meilenstein" beim Verbraucherschutz

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erklärte, die Novelle sei ein "Meilenstein" und sorge für mehr Wettbewerb insbesondere auf "vermachteten Märkten" mit nur wenigen Anbietern. Davon profitierten Verbraucherinnen und Verbraucher: "Denn mehr Wettbewerb sorgt für bessere Produkte und niedrigere Preise."

Anlass war Preisexplosion beim Sprit

Das Wirtschaftsministerium hatte die Reform wegen der starken Preissteigerungen für Diesel und Benzin infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine im März 2022 angestoßen. Kartellamt und Bundesnetzagentur nahmen die Preise unter die Lupe.

Im Gesetzgebungsverfahren gab es dann noch einige Änderungen. So sollen Einsprüche gegen Kartellamtsentscheidungen eine aufschiebende Wirkung haben. Zudem muss die Kartellbehörde zunächst die Bedeutung des Unternehmens für den Markt prüfen, bevor sie eingreift. Damit soll sichergestellt werden, dass mittelständische Unternehmen nicht benachteiligt werden.

Wirtschaftsverbände kritisieren seit Monaten die Verschärfung des Kartellrechts. Der Bundesverband der Deutschen Industrie warnte vor einer "massiven" Schwächung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, der Handelsverband Deutschland (HDE) machte "große verfassungs- und rechtsstaatliche Bedenken" geltend. Es drohe behördliche Willkür.

AFP (ans)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 06. Juli 2023 | 20:00 Uhr