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Top 10 beim WasserverbrauchKohle-Förderer MIBRAG verbraucht das meiste Wasser in Sachsen-Anhalt

15. Februar 2023, 15:23 Uhr

Die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft hat den höchsten Wasserverbrauch in ganz Sachsen-Anhalt mit fast drei Millionen Kubikmetern pro Jahr. Das Landesverwaltungsamt hat nach einer Klage die Daten der Top-10-Wasser-Verbraucher im Bundesland veröffentlicht. Auch Betriebe aus Chemischer Industrie und Lebensmittelindustrie tauchen in der Liste auf.

Die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft (MIBRAG) ist das Industrieunternehmen, das in Sachsen-Anhalt am meisten Wasser verbraucht. 2021 waren es rund drei Millionen Kubikmeter, also drei Milliarden Liter. Das geht aus einer Aufstellung des Landesverwaltungsamts der zehn größten privaten Grundwasser-Nutzer hervor, die die Behörde am Dienstag auf Anfrage veröffentlicht hat.

Auf Platz zwei folgen die Vereinigten Agrarbetriebe SEYDALAND (2 Mio. m³), danach die Glücksburg Agrar (1,4 Mio. m³) sowie der Dünger- und Salz-Konzern K+S (1,2 Mio. m³). Unter den zehn größten Wasser-Verbrauchern sind vor allem Land- und Forstwirtschaftsbetriebe.

Die zehn größten privaten Grundwasser-Nutzer in Sachsen-Anhalt
 BrancheBrancheVerbrauch in Kubikmetern im Jahr 2020Verbrauch in Kubikmetern im Jahr 2021
1MIBRAG Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbHBLK – Rohstoffe & Baugewerbe3.330.2962.972.429
2Seydaland Vereinigte Agrarbetrieb GmbH & Co.KGWB – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei2.471.8252.007.233
3Glücksburg Agrar e.G. DixfördaWB – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei1.658.7001.383.435
4K+S Minerals and Agriculture GmbHBÖ – Rohstoffe & Baugewerbe1.223.3631.217.034
5WIMEX Agrarprodukte Import & Export GmbHABI – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei1.022.054951.941
6Ciech Soda Deutschland GmbH & Co. KGSLK – Chemische Industrie1.138.433742.564
7Bayrische Milchindustrie eGWB – Lebensmittelindustrie1.002.401777.989
8Pilzhof Pilzsubstrat Wallhausen GmbHMSH – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei773.522671.277
9MEG Jessen GmbHBLK – Lebensmittelindustrie764.389688.796
10EMIG GmbHBÖ – Lebensmittelindustrie708.491704.191

Klage für mehr Transparenz

Die Daten hatte das Landesverwaltungsamt nicht freiwillig herausgegeben. Das Recherche-Netzwerk CORRECTIV hatte bereits im vergangenen Sommer eine Anfrage gestellt, als Antwort jedoch nicht die Namen der Firmen genannt bekommen, sondern lediglich Branche, Landkreis bzw. Stadt sowie Zahlen zur Wasser-Entnahme. Das Recherche-Netzwerk hatte gegen die anonymisierten Daten Anfang Februar 2023 geklagt. "Ziel der Klage war es, zum Thema Wassermangel mehr Transparenz zu schaffen", so CORRECTIV.

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Jedes Bundesland angefragtDas Recherchenetzwerk Correctiv wollte den Wasserverbrauch der Industrie aller 16 Bundesländer in Deutschland dokumentieren. Neben Berlin hatte unter anderem Sachsen-Anhalt den Journalisten keine vollständige Auskunft gegeben.

Noch bevor ein Urteil gefällt wurde, gab das Landesverwaltungsamt nun die Daten an CORRECTIV heraus. Pressesprecherin Denise Vopel teilte mit: "Das Gericht sah einen berechtigten Anspruch der Öffentlichkeit auf die Namensnennung der Firmen, sodass wir auf Grundlage dieser juristischen Bewertung diese nun auf Anfrage zur Verfügung stellen können." Die betroffenen Firmen seien darüber vorher informiert worden. Ursprünglich hatte das Amt datenschutzrechtliche Bedenken, die Firmennamen zu veröffentlichen.

Wer Wasser entnimmt, muss es meldenLaut Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt sind Firmen, die Grundwasser entnehmen, dazu verpflichtet, ihre Entnahmen dem Amt zu melden. Auf dieser Grundlage werde eine entsprechende Gebühr berechnet. Das Landesverwaltungsamt sieht es nach eigenen Angaben als seine Pflicht, Daten, die private Nutzer zur Verfügung stellen müssen, nicht ohne Weiteres herauszugeben.

Landesrechungshof will höheren "Wasser-Cent"

Der Landesrechnungshof hatte kürzlich gefordert, Wasser angesichts von Trockenheit sparsamer einzusetzen. Diejenigen, die die Ressource gewerblich nutzten, müssten dafür zur Kasse gebeten werden, sagte Präsident Kay Barthel. Dafür solle der sogenannte Wasser-Cent angehoben werden.

Wer privat oder gewerblich Grund- oder Oberflächenwasser verwendet, muss dafür eine Abgabe entrichten. Der Betrag ist nach Branchen gestaffelt und reicht von 0,25 bis 7 Cent pro Kubikmeter. Die bisherige Verordnung dazu ist mehr als zehn Jahre alt. Im Moment seien Unternehmen, die Bodenschätze wie Kohle gewinnen, zudem von der Abgabe befreit, bemängelte der Rechnungshofpräsident. Eine Aufhebung dieser Regel würde 500.000 Euro Mehreinnahmen im Jahr für das Land bringen.

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MDR (Luise Kotulla)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 14. Februar 2023 | 15:00 Uhr

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