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Professor Alexander Kekulé (Archivbild) Bildrechte: UKH Halle/Zentrale Fotostelle/Arvid Rostek

Forschung und LehreVirologe Kekulé: Uni Halle spricht "vorläufige Dienstenthebung" aus

22. Dezember 2021, 11:16 Uhr

Seit Beginn der Corona-Pandemie zählt der Virologe Alexander Kekulé zu den gefragtesten Gesprächspartnern. Nun hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine "vorläufige Dienstenthebung" gegen ihn ausgesprochen.

von MDR SACHSEN-ANHALT

Der Virologe Alexander Kekulé darf nach eigenen Angaben vorerst nicht mehr an der Universität Halle forschen und lehren. Die Martin-Luther-Universität habe eine "vorläufige Dienstenthebung" gegen ihn ausgesprochen, sagte Kekulé, der dort eine Professur innehat, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er habe bereits mit einem Anwalt gesprochen und werde rechtlich dagegen vorgehen. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet.

Die Universität in Halle will sich nicht zu der Personalie äußern. "Prinzipiell kommentieren wir keine Personalangelegenheiten", sagte eine Sprecherin am Mittwoch. In einem internen Schreiben des Dekans der Medizinischen Fakultät und des Ärztlichen Direktors, das dem MDR vorliegt, heißt es, der Rektor der Martin-Luther-Universität habe am 20. Dezember eine "vorläufige Dienstenthebung" für Kekulé ausgesprochen.

Nach den Feiertagen soll demnach eine Interimsbesetzung der Leitungsposition für das Institut für Medizinische Mikrobiologie festgelegt werden. Weiter heißt es in dem Schreiben: "Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen darüber hinaus in einem laufenden Verfahren keine weiteren Informationen geben können."

Kekulé spricht von "langer Vorgeschichte"

Kekulé sagte der dpa, der Vorgang habe eine lange Vorgeschichte. Er kämpfe schon seit Jahren für eine bessere Ausstattung seines Instituts. Nun versuche die Universität offenbar, ihn mit Vorwürfen loszuwerden. Nach Angaben der "Mitteldeutschen Zeitung" geht es in einem Disziplinarverfahren unter anderem um die Unterrichtsverpflichtungen des Professors. Kekulé zufolge ging es dabei unter anderem um ein Praktikum im vergangenen Jahr, das er unter Verstoß gegen die Corona-Auflagen hätte stattfinden lassen sollen.

Eine vorläufige Dienstenthebung kann laut Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen. Laut Bundesinnenministerium ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, "dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird".

MDR-Podcast "Kekulés Corona-Kompass"

Der Virologe und Epidemiologe Alexander Kekulé spricht seit Beginn der Corona-Pandemie regelmäßig mit MDR AKTUELL, informiert im Podcast "Kekulés Corona-Kompass" über aktuelle Entwicklungen und beantwortet Fragen von Hörerinnen und Hörern.

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MDR (Martin Moll), dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT | Nachrichten | 21. Dezember 2021 | 21:00 Uhr

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