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Die Richterin sprach im Urteil gegen den Halle-Attentäter von einer erheblichen kriminellen Energie und keiner erkennbaren Reue des Täters. Bildrechte: picture alliance/dpa | Klaus-Dietmar Gabbert

Erneute Haftstrafe für Halle-AttentäterAmbivalente Gefühle nach dem Urteil

27. Februar 2024, 19:46 Uhr

Der fünfte und letzte Prozesstag ist nach nur knapp 45 Minuten vorbei. Und dauert dabei in etwa so lange, wie die Geiselnahme selbst, welche Gegenstand der Verhandlung war. Das Urteil gegen den Halle-Attentäter löst gemischte Gefühle aus: Die Nebenklage ist zwar zufrieden mit der Höhe des Schmerzensgeldes, aber nicht mit dem Strafmaß.

Die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden verliest das Urteil: sieben Jahre weitere Haft für den Halle-Attentäter für die Geiselnahme im Dezember 2022 bei seinem Fluchtversuch aus dem Gefängnis in Burg. Dabei hätte sich der Mann ebenfalls des unerlaubten Führens und des Herstellens einer Schusswaffe schuldig gemacht. Die Richterin sprach von einer erheblichen kriminellen Energie auf der einen und der nicht erkennbaren Reue auf der anderen Seite.

Reue, die vor allem für die unmittelbaren Opfer dieses Fluchtversuchs von Bedeutung gewesen wäre. Eine der beiden Geiseln hört genau und konzentriert zu, als das Urteil verlesen wird. Der 40-Jährige ist sehr aufgeregt, kann sich Schöneres vorstellen als diese Situation, wie er im Gespräch mit MDR SACHSEN-ANHALT nach dem Prozess erzählt.

Unzufriedenheit mit dem Strafmaß

Er hatte am 12. Dezember 2022 in der JVA Burg Dienst, als der wegen Mordes inhaftierte Halle-Attentäter fliehen wollte und ihn mit einer selbstgebauten Waffe bedrohte. Während der letzten Wochen, in der Verhandlung am Magdeburger Landgericht, traten er und ein Kollege als Nebenkläger auf und berichteten von Todesangst. 

Er sei "nicht ganz zufrieden" mit dem Strafmaß, fand die Begründung des Gerichts "nicht ganz schlüssig". Das unterstreicht auch sein Anwalt, Jan Siebenhüner. Er empfinde sieben Jahre Freiheitsstrafe für eine solche Tat für zu wenig. Zusammen mit dem Anwalt der anderen Geisel und der Generalstaatsanwaltschaft hatte er neun Jahre Haft gefordert, mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Diese habe das Gericht zwar geprüft, aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht für notwendig gehalten. Immerhin verbüße der Halle-Attentäter bereits eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für seine Tat im Oktober 2019.

Mitverschulden der Geiseln ausgeschlossen

Anders fällt die Bewertung zum Thema Entschädigung aus. Die beiden Geiseln erhalten acht bzw. 15.000 Euro Schmerzensgeld, die zweite Geisel außerdem fast 2.300 Euro Verdienstausfall. Rechtsanwalt Jan Siebenhüner ist zufrieden. Das habe seinem Mandanten noch einmal gezeigt, dass er zu Unrecht verletzt wurde und seine Schäden vom Gericht auch entsprechend anerkannt worden sind. Außerdem sei jetzt klar: Es liege kein Mitverschulden der Geiseln vor, wie es die Strategie der Verteidigung impliziert hatte. Siebenhüner unterstreicht, dass das seinem Mandanten helfe, über die Tat hinwegzukommen.

Das Gericht erkannte keine Reue beim Halle-Attentäter. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Das bestätigt auch der 40-jährige Justizmitarbeiter. Heute sei ein wichtiger Meilenstein gewesen, um abzuschließen, jetzt wolle er nach vorn blicken, erzählt er und wirkt dabei zuversichtlich, geradezu optimistisch. Nach vorn blicken, das Ganze hinter sich lassen ist für ihn auch deswegen so wichtig, weil er noch immer mit Panikattacken und Schlafstörungen zu kämpfen habe.

Körperliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt

Er berichtet auch von den massiven Auswirkungen auf sein Privatleben. Seine körperliche Leistungsfähigkeit sei immer noch stark eingeschränkt, wie ein Gutachten bestätigt habe. Er könne beispielsweise nicht in den Freizeitpark gehen, weil die vielen Menschen Panik bei ihm verursachen würden. Auch die Planung einer Urlaubsreise sei sehr aufwändig, um Menschenmengen und damit Panikattacken zu vermeiden. "Es ist zwar kein schönes Leben mehr, aber ich kann zumindest ein halbwegs normales Leben führen", so sein Fazit.

Ob die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Revision einlegen wird, dazu wollte sich Oberstaatsanwalt Klaus Tewes noch nicht äußern.

Nach dem Prozess habe eine Spezialeinheit des Justizvollzugs Sachsen-Anhalt den Halle-Attentäter in die Justizvollzugsanstalt Tonna im Landkreis Gotha in Thüringen gebracht.

Mehr zum Halle Attentäter und der Geiselnahme in der JVA Burg

MDR (Kathrin Köcher, Sebastian Gall)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 27. Februar 2022 | 19:00 Uhr