Gericht entscheidetHalle: OB Wiegand bleibt suspendiert
Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand bleibt vorläufig weiter suspendiert. Das Oberverwaltungsgericht hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Sie ist damit rechtskräftig.
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Bernd Wiegand darf weiter nicht als Oberbürgermeister in das hallesche Rathaus zurückkehren. Sachsen-Anhalts Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Wiegand hatte dort beantragt, die Dienstenthebung aufzuheben. Das Verwaltungsgericht lehnte aber ab.
Auch mit der Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht ist Wiegand nun gescheitert. Die vorläufige Dienstenthebung erweise sich nach wie vor als verhältnismäßig, teilte das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch mit.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass eine Rückkehr Wiegands ins Rathaus die Ermittlungen gegen ihn beeinträchtigen würden. Im Februar 2021 hatte das Landesverwaltungsamt gegen Wiegand ein Disziplinarverfahren eröffnet. Dem parteilosen Politiker werden mehrere Pflichtverstöße vorgeworfen. Unter anderem soll er gegen die Impfreihenfolge in der Corona-Verordnung verstoßen haben und sich früh selber haben impfen lassen.
Wiegand hält Vorwürfe für konstruiert
Wiegand war vor gut vier Jahren zum zweiten Mal zum Oberbürgermeister in Halle gewählt worden. Die Amtszeit läuft noch bis 2026. Nachdem im Februar 2021 das Disziplinarverfahren eröffnet wurde, hatte das Landesverwaltungsamt Wiegand im Juni desselben Jahres des Dienstes enthoben.
Wiegand selbst hält die Vorwürfe gegen sich für konstruiert und nicht ausreichend für die Aufrechterhaltung seiner Suspendierung. Aus seiner Sicht hat er keine juristischen Verfehlungen begangen.
MDR (Mario Köhne); dpa
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. September 2023 | 16:00 Uhr
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