PandemieSachsen-Anhalt verlängert Corona-Regeln
Maskenpflicht in Zügen, Testpflicht in Pflegeeinrichtungen: Die aktuellen Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt wurden bis 23. September verlängert. Mit Eintreten des neuen Infektionsschutzgesetzes am 1. Oktober soll es eine neue Corona-Verordnung geben.
Die Regelungen der aktuell geltenden 17. Corona-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt bleiben vorerst weiter bestehen. Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, hat das Kabinett eine Verlängerung bis zum 23. September 2022 beschlossen.
Corona-Regeln bleiben bestehen
Damit müssen die Menschen in Sachsen-Anhalt weiterhin im medizinischen und pflegerischen Bereich einen Mund-Nasen-Schutz tragen und sich testen lassen. Im öffentlichen Personennahverkehr muss ebenfalls weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Im Rahmen ihres Hausrechts ist es Ladeninhabern oder Veranstaltern weiterhin gestattet, zusätzliche Schutzvorkehrungen, wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten, zu treffen.
FFP2-Maskenpflicht ab Oktober
Eine neue Eindämmungsverordnung soll laut Staatskanzlei am 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Bundesweit soll dann aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes unter anderem eine FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste im öffentlichen Personenfernverkehr, in Arztpraxen und Tageskliniken gelten.
In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt demnach zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht eine Testpflicht. Zudem können die Länder, abhängig von der pandemischen Lage, weitere Schutzmaßnahmen beschließen.
MDR (Moritz Arand)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 13. September 2022 | 16:00 Uhr
Kommentare
{{text}}