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Innenministerium reagiertDiskussion um Katastrophenschutzgesetz

07. Juli 2022, 12:49 Uhr

Nach Vorwürfen des SPD-Innenexperten Rüdiger Erben, das Katastrophenschutzgesetz sei nicht mehr zeitgemäß, hat das Innenministerium das Gesetz verteidigt. Die Maßnahmen hätten sich bewährt. Erben hatte unter anderem kritisiert, dass Zuständigkeiten nicht geklärt seien.

von MDR SACHSEN-ANHALT

Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt hat Forderungen nach einer Reform des Katastrophenschutzgesetzes zurückgewiesen. Das Ministerium teilte auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT mit, das Gesetz und die darin getroffenen Maßnahmen hätten sich in den vergangenen Jahren bewährt. Einen Änderungsbedarf aufgrund der aktuellen Situation sehe man derzeit nicht.

SPD-Innenexperte Rüdiger Erben hatte das Gesetz kritisiert und MDR SACHSEN-ANHALT gesagt, es sei vor 20 Jahren beschlossen worden und inzwischen an vielen Stellen nicht mehr zeitgemäß. Man habe damals die Herausforderungen des Klimawandels nicht gekannt und allenfalls rudimentär gewusst, was Hitzewellen bedeuten können. Die SPD ist Teil der Landesregierung.

Erben: Regelungslücken bei Cyberangriffen

Auch mit dem Begriff "Cyberangriff" habe damals kaum jemand etwas anfangen können. Er sieht zudem eine Regelungslücke darin, dass nicht festgeschrieben sei, was bei einem Angriff auf die kritische Infrastruktur wie Energie- und Wasserversorgung oder Krankenhäuser passiere.

Über kriegerische Auseinandersetzungen sei auch kaum gesprochen worden. All das müsse heute im Katastrophenschutzgesetz abgebildet werden.

Dazu hieß es aus dem Innenministerium: Eine Zuständigkeit zur Vermeidung von Cyberangriffen liege nicht beim Katastrophenschutz. Für den Bereich kriegerischer Auseinandersetzungen sei der Bund verantwortlich.

Zuständigkeiten laut Erben nicht klar

Erben hatte zudem gesagt, dass das Warnsystem neue Regelungen brauche. Es gebe keine Zuständigkeit. Laut Innenministerium erfolgt die Warnung der Bevölkerung durch die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese seien dazu vom Land mit Sende- und Empfangssystemen ausgestattet worden. Mit diesen Systemen sei im Bedarfsfall eine Warnung über die WarnApp NINA sowie über das von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Modulare Warnsystem (MoWaS) möglich.

Erben hält es auch für notwendig, die oftmals starren Grenzen zwischen gemeindlicher Gefahrenabwehr, kreislichem Katastrophenschutz und ziviler Verteidigung aufzulösen. Die Angst vor entstehenden Kosten führe im Zweifelsfall dazu, dass beispielsweise Landräte einen Katastrophenfall nicht feststellten, weil sie Angst hätten, jeden Feuerwehrmann im Einsatz bezahlen zu müssen. Auch das müsse in einem neuen Katastrophenschutzgesetz klarer geregelt werden.

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MDR (Marcel Knop-Schieback, Ronald Neuschulz, Julia Heundorf)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 07. Juli 2022 | 10:00 Uhr

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