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In Sachsen-Anhalt sind am 9. Juni 2024 Kommunalwahlen. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / imagebroker

FAQDie wichtigsten Fragen und Antworten zur Kommunalwahl 2024

19. April 2024, 18:03 Uhr

Am 9. Juni 2024 stehen in Sachsen-Anhalt Kommunalwahlen und Europawahlen an. Wie viele Stimmen hat man dabei eigentlich? Und wie kann ich Briefwahl beantragen? MDR SACHSEN-ANHALT beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Kommunalwahl.


Wann ist der Termin für die Kommunalwahl 2024 in Sachsen-Anhalt?

Die Kommunalwahlen 2024 sind für den 9. Juni geplant. Das ist ein Sonntag. Die Wahllokale in Sachsen-Anhalt sind an diesem Tag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr geöffnet.


Findet an dem Tag nur die Kommunalwahl statt?

Am 9. Juni findet nicht nur die Kommunalwahl, sondern auch die Europawahl statt – ein sogenannter "Superwahlsonntag". Beide Wahlen finden an einem Tag statt, um den individuellen Aufwand für Wahlberechtigte möglichst klein zu halten und die Wahlbeteiligung zu erhöhen.


Was ist eine Kommunalwahl?

Bei der Bundestagswahl wird der Bundestag gewählt, bei der Landtagswahl der Landtag – und bei Kommunalwahlen werden die kommunalen Vertretungen in den Kommunen gewählt. Mit dem Wort Kommunen können Gemeinden, Städte, Kreise oder Bezirke gemeint sein.


Wer wird bei Kommunalwahlen gewählt?

Bei den Kommunalwahlen werden die kommunalen Vertretungen in den Kommunen bestimmt. Das bedeutet, dass Gremien wie Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage oder Ortschaftsräte neu besetzt werden. Aber auch Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte werden teilweise bei der Kommunalwahl gewählt.


Wie oft finden Kommunalwahlen statt?

Wer bei den Kommunalwahlen gewählt wird, hat dieses Amt fünf Jahre lang inne. Erst dann stehen wieder Kommunalwahlen an.


Wer darf bei den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt wählen?

Alle, die 16 Jahre oder älter und in einem jeweiligen Wahlbezirk gemeldet sind. Wer wählen darf, wird im Vorfeld per Wahlbenachrichtigung informiert. In dieser Benachrichtigung sind auch Wahlbezirk und Wahllokal festgelegt.

Wer noch nicht im Wählerverzeichnis steht, hat bis zum 19. Mai die Möglichkeit, eine Aufnahme schriftlich zu beantragen.


Wann bekomme ich die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen und Wahlscheinanträge werden zwischen im Zeitraum vom 28. April bis 19. Mai an alle Wahlberechtigten verschickt.


Welche Grundsätze gelten für die Kommunalwahl?

Auch bei der Kommunalwahl gilt: Die Wahl ist geheim, man muss also niemandem erzählen, wen man gewählt hat. Sie ist gleich, jede Stimme hat also das gleiche Gewicht. Die Wahl ist allgemein und frei, es darf also jeder über 16 wählen und dabei von niemandem unter Druck gesetzt werden. Und die Wahl ist unmittelbar, die Wahlberechtigten wählen also direkt selbst und nicht über Wahlmänner und Wahlfrauen wie zum Beispiel in den USA.


Was ist, wenn ich zur Kommunalwahl nicht zu Hause bin?

Auch bei Kommunalwahlen besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Genauere Informationen und Fristen dazu, wann der ausgefüllte Briefwahlschein abgegeben werden muss, stehen in der Wahlbenachrichtigung.

Der Wahlschein zur Briefwahl kann mündlich oder schriftlich – auch per Email – bei der Gemeinde beantragt werden. Möglich ist das bis 18 Uhr am zweiten Tag vor der Wahl, also bis zum 7. Juni. (Ausnahmen hiervon gelten beispielsweise bei schriftlich erklärter plötzlicher Erkrankung. In diesen Fällen können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.)

Wahlberechtigte können die Briefwahl auch direkt an Ort und Stelle ausüben, wenn sie die Briefwahlunterlagen persönlich abholen.


Was, wenn ich oder andere beim Wählen Hilfe brauchen?

Wahlberechtigte, die Schwierigkeiten beim Lesen haben oder wegen einer Behinderung Hilfe bei der Stimmabgabe brauchen, können beim Wählen von einer Person Ihres Vertrauens Hilfe bekommen. Die Hilfsperson darf auch mit in die Wahlkabine, falls das nötig ist. Die Wahlentscheidung sollen aber alle Wahlberechtigten selbst treffen. Die Hilfsperson muss geheim halten, was die hilfsbedürftige Person gewählt hat.

Wer für eine andere Person den Antrag auf einen Wahlschein stellen will, braucht eine schriftliche Vollmacht oder einen Betreuerausweis.


Wie viele Stimmen hat man bei der Kommunalwahl?

In Sachsen-Anhalt haben Wahlberechtigte zur Kommunalwahl je drei Stimmen. Die Stimmen können alle einer Partei gegeben werden, können aber auch aufgeteilt werden. Man darf jedoch nicht mehr als insgesamt drei Kreuze setzen.

Zur Wahl von Posten wie Bürgermeister oder Bürgermeisterin, Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin sowie Landrat oder Landrätin haben Wahlberechtigte nur eine Stimme.


Wie funktioniert die Kommunalwahl?

Die Wahlberechtigten stimmen bei der Wahl für kommunalpolitische Gremien für sogenannte Wahlvorschläge ab, also für Listen der Parteien mit Kandidatinnen und Kandidaten.

Die Vertreter für die Ortsgremien werden in einer sogenannten Verhältniswahl gewählt. Dabei sollen die zur Verfügung stehenden Positionen zum Beispiel in einem Stadtrat möglichst in genau dem Verhältnis zwischen den Parteien aufgeteilt werden, in dem die Parteien auch Wählerstimmen bekommen haben. Die auf eine Partei entfallenden Sitze erhalten die Bewerberinnen und Bewerber, die auch die meisten Stimmen bekommen habe.

Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlliste. Erhält eine Partei mehr Sitze als sie Kandidatinnen und Kandidaten mit Stimmen hat, so bekommen auch Bewerberinnen und Bewerber, auf die keine Stimme entfallen ist, einen Sitz. Ist dies bei mehreren Personen der Fall, entscheidet auch hier ihr Platz auf der Liste.

Nachdem am 9. Juni um 18 Uhr die Wahllokale schließen, werden die Stimmen ausgezählt und die Ergebnisse vom Statistischen Landesamt online veröffentlicht. Hat bei einer Bürgermeisterwahl noch kein Kandidat und keine Kandidatin eine absolute Mehrheit erreicht (also mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen bekommen), gehen anschließend die beiden meistgewählten Kandidatinnen und Kandidaten in eine Stichwahl. Es gewinnt die Person, die die meisten Stimmen auf sich vereinen kann.


Wie werden die abgegebenen Stimmen geographisch zugeordnet?

Gewählt wird in unterschiedlichen Wahlbezirken. Kleinere Gemeinden bilden dabei in der Regel einen Wahlbezirk, größere Gemeinden und Städte werden in mehrere Bezirke aufgeteilt.


Wieviele Parteien sind zur Wahl zugelassen?

Insgesamt sind 25 Parteien für die Kommunalwahl zugelassen. Das hat der Landeswahlausschuss am 22. März entschieden. Damit steht fest, welche Parteien sich mit eigenen Kandidaten und Kandidatinnen an der Wahl beteiligen können. Zur Kommunalwahl 2019 waren in Sachsen-Anhalt 15 Parteien zugelassen.


Wer kann in Sachsen-Anhalt Wahlhelfer werden?

Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen bei den Wahlen dabei, die Wahlberechtigungen zu überprüfen, die Stimmzettel auszugeben und schließlich auch, das Ergebnis festzustellen. Mehrere Kommunen in Sachsen-Anhalt haben im Frühjahr noch Wahlhelfer für den 9. Juni gesucht. Ob das in Ihrer Kommune auch der Fall ist, können Sie über deren Website in Erfahrung bringen.

Voraussetzung für das Ehrenamt ist nach Angaben des Landes, dass die Helferinnen und Helfer selbst wahlberechtigt sind.


Was bekommen Wahlhelfer für ihre Arbeit?

Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten in Deutschland ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" als Aufwandsentschädigung für ihren Einsatz. Bundesweiter Standard sind dabei 35 Euro für die Vorsitzenden der Wahlvorstände und Wahlausschüsse. Die übrigen Mitglieder erhalten 25 Euro. Dies gilt für alle bundesweiten Wahlen wie Bundestagswahlen oder Europawahlen.

Bei Landes- und Kommunalwahlen kann der Betrag nach unten und oben abweichen. Dies regeln laut der Landeswahlordnung die jeweiligen Kreiswahlleiter, Wahlleiter und Gemeinden. So hat beispielsweise die Stadt Merseburg eine höhere Entschädigung für ihre Wahlhelfer festgelegt.


Gibt es am Wahlabend eine Prognose oder Hochrechnung?

Anders als für Bundestags- und Landtagswahlen gibt es für Kommunalwahlen keine Prognose, bei der Wählerinnen und Wähler nach ihrer Stimmabgabe befragt werden und daraus ein repräsentativer Stand errechnet wird. Auch Hochrechnungen gibt es nicht.


Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnen die Wahlvorstände mit der Auszählung der Europawahl. Es folgen die Kommunalwahlen. Die Landeswahlleiterin hat empfohlen, dabei mit den Kreistagswahlen zu starten.

Mit den ersten Zwischenergebnissen für die Europawahl sei gegen 19 Uhr zu rechnen, hieß es. Belastbare Ergebnisse werden etwa 23 Uhr vorliegen, das vorläufige amtliche Endergebnis möglicherweise gegen Mitternacht. Erste Zwischenstände zu den Wahlen der Kreistage und Stadträte der kreisfreien Städte sollen den Angaben zufolge voraussichtlich gegen 20 Uhr vorliegen. Erfahrungsgemäß gibt es einige Endergebnisse erst am darauffolgenden Montag.

Alles auf einen Blick

MDR (Luca Deutschländer, Alisa Sonntag, Fabienne von der Eltz, Sebastian Gall, Maren Wilczek)

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