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Unbesetzte BehördeKommentar: Datenschutz mit Füßen getreten

25. März 2022, 15:37 Uhr

Seit mehr als fünf Jahren hat Sachsen-Anhalt keinen gewählten Datenschutzbeauftragen. Am Donnerstag scheiterte die Wahl im Landtag schon wieder. Das beschädigt nicht nur den Datenschutz, sondern auch Demokratie, Rechtsstaat, den Landtag und das Land Sachsen-Anhalt, meint Marcel Roth.

Datenschutzexperten sind sprach- und fassungslos. Mit weiteren Worten will niemand zitiert werden: "Sachsen-Anstalt", "politisches Kleinkabarett", "Zirkusparlament", "Bananenrepublik", "politisches Ränkespiel", "erbärmlich", "failed state des Datenschutzes", "Zeichen für ein Ostproblem der Demokratie", "kein Verständnis für die Würde des demokratischen Rechtsstaates". Das haben mir in den vergangenen Stunden sechs Experten am Telefon gesagt.

Und alle haben Recht damit: Was Sachsen-Anhalts Landtag gestern getan hat, lässt das Land und seine Politiker in einem äußerst schlechten Licht erscheinen. Seit mehr als fünf Jahren – eine ganze Amtszeit eines Landesdatenschutzbeauftragten – hat das Land keinen ordentlich gewählten Landesdatenschutzbeauftragten. 2010 hat der Landtag zum letzten Mal einen gewählt – damals hieß der Ministerpräsident noch Wolfgang Böhmer. Unter einem Ministerpräsidenten Reiner Haseloff wurde also noch nie ein Datenschützer gewählt.

Der Amtschef heißt seit Anfang 2021 Albert Cohaus. Er hatte sich vor zwei Jahren auf den Posten beworben – wie auch die sechs anderen Kandidaten. Allein, dass es zwei Jahre dauert, bis ein Landtag sich mit der Personalie befasst, ist mehr als befremdlich. Aber schon 2018 machte Sachsen-Anhalts Landtag Schlagzeilen. Damals hatte er einen Bewerber, den die Grünen unterstützten, drei Mal durchfallen lassen. Nun scheint auch der amtierende Datenschutzbeauftragte Albert Cohaus nicht gewollt zu sein.

Der Fall hat wohl fünf Facetten:

Der Datenschutz

Datenschutz ist ein Grundrecht, historisch entstanden als Abwehrrecht gegen den Staat und im Datenzeitalter auch zur Einhegung von wirtschaftlichen Interessen gedacht. In der Zivilgesellschaft und auch in vielen Unternehmen gibt es nach meinem Empfinden schon lange keine Diskussion mehr darüber, dass der Datenschutz im Digitalzeitalter hilfreich und wichtig ist. Bedenklich also, dass Sachsen-Anhalts Landtag ihm keinen solch hohen Stellenwert zuzuschreiben scheint. Halten Landtagsabgeordnete den Datenschutz gar für überflüssig?
Dann treten die Volksvertreter ein Grundrecht mit den Füßen.

Und dabei schwächen Landtag, Staatskanzlei, Ministerien, Behörden und Verwaltungen den Datenschutz schon an anderer Stelle: Mit ihren Auftritten bei Twitter, Facebook, Instagram, Youtube und Co. Denn jede Sachsen-Anhalterin bzw. jeder Sachsen-Anhalter, die bzw. der sich auf diesen Plattformen bei den öffentlichen Stellen informiert, kann diesen Behörden eine legitime Frage stellen: Was passiert dort eigentlich mit meinen Daten?

Auf diese Frage hat allerdings keine Behörde eine Antwort, denn sie kennt die Algorithmen der Plattformen nicht. Die Konsequenz kann deshalb nur lauten: Öffentliche Stellen und Behörden haben auf diesen Plattformen nichts verloren. Ein Datenschutzbeauftragter könnte das anordnen.

Die Demokratie

Wir wollen, dass mündige Menschen unsere Schulen verlassen. Wir wollen, dass Unternehmen Datenschutzvorgaben einhalten. Wir sehen, wie Vereine diskutieren, ob sie lieber Whatsapp, Threema oder Signal benutzen, wie an Universitäten über Open Source diskutiert wird. Wir sehen eine zumindest teilweise funktionierende digitale Demokratie.

Und wir sehen einen Landtag in Sachsen-Anhalt, bei dem sich vier Abgeordnete bei der Wahl des Datenschutzbeauftragten am Donnerstag enthalten und drei eine ungültige Stimme abgegeben haben. (Drei Stimmen hätten zur Mehrheit gereicht.) Ein Landtag also, in dem die Regierungsfraktionen über 54 Stimmen verfügt haben und in dem auch die Oppositionsfraktion der Linken zumindest einen Teil der Stimmen Cohaus geben wollte. Trotzdem gab es keine Mehrheit. Gab es noch Gesprächsbedarf? Warum stand die Wahl dann überhaupt an? Wer hat die Lage für politisches Theater ausgenutzt? Wer hat das nicht kommen sehen?

Die europäische Komponente

Der Datenschutz ist EU-weit geregelt. Er soll unabhängig beaufsichtigt werden. Natürlich agiert Albert Cohaus unabhängig. Aber er ist eben auch Beamter – auf dem Papier ist er also weisungsgebunden. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat deshalb ein EU-Vertragsverletzungsverfahren ins Spiel gebracht. Das ist das schärfte Schwert in der EU. Dabei kann die EU-Kommission ein Bußgeld verhängen, wenn ein Land EU-weit geltende Regeln bricht. Gegen Belgien läuft ein solches Verfahren bereits, weil die EU-Kommission dort die Unabhängigkeit des Datenschützers bedroht sieht. Vertragsverletzungsverfahren werden nicht von heute auf morgen entschieden. Aber wenn die EU die Bundesrepublik dazu verdonnert, stellt der Bund dem Land Sachsen-Anhalt die täglichen Bußgelder dann in Rechnung?

Der Rechtsstaat

Mit der wiederholten Nicht-Wahl eines Landesdatenschutzbeauftragten bricht der Landtag womöglich also EU-Recht. In solch einem Umfeld werden die Worte Rechtsstaat und Demokratie bedeutungslos. In solch einem Umfeld kann jedes Unternehmen mit einem guten Argument einen Bescheid anfechten, den es von der Behörde des Landesdatenschützers bekommt: Es gibt keine legitime Amtsführung. Ein Landtag hat Kontinuität bei diesem Posten sicherzustellen. Aufgabe verfehlt. Rechtsunsicherheit hergestellt.

Das Land

Das Landesmotto ist "modern denken". Und mit der Ansiedlung von US-Chiphersteller Intel ist ein Coup gelungen. Dass der Landtag nur ein paar Tage später ein modernes Politikfeld so behandelt und Intels neuen Europa-Standort in die Schlagzeilen bringt: Applaus gibt es dafür vom Chip-Hersteller sicher nicht.

Albert Cohaus wird wohl am Montag in die Sitzung des Finanzausschusses gehen und dort sicher erneut darauf hinweisen, dass seine Behörde mehr Stellen benötigt. Nur: Welche Expertinnen und Experten wollen in einer Behörde arbeiten, die deutschlandweit in den Schlagzeilen ist? Auch das schwächt den Datenschutz im Land.

CDU- und FDP-Abgeordnete haben gestern getwittert, die gescheiterte Wahl sei ärgerlich und enttäuschend. Das ist sie nicht. Sie ist peinlich und verheerend.

Wer etwas Positives herauslesen möchte, könnte es an einer Stelle tun: Der Vorgang beweist, dass der Datenschutz in Deutschland – vor allem jener, der Unternehmen betrifft – anders aufgestellt gehört. Ein Trost ist das aber absolut nicht.

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MDR (Marcel Roth)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 24. März 2022 | 06:00 Uhr