Getötete Frau in Bad LauchstädtSachsen-Anhalts Behörden wollen stärkeren Fokus auf häusliche Gewalt
Sachsen-Anhalts Behörden wollen nach dem Tod einer 59-Jährigen in Bad Lauchstädt bei Fällen häuslicher Gewalt konsequenter vorgehen. Ein Erlass soll dafür sorgen, dass geltende Vorgaben wirklich umgesetzt werden. Im Innenausschuss des Landtags räumten Polizei und Innenministerium abermals Fehler im Zusammenhang mit dem jüngsten Fall ein.
- In Sachsen-Anhalts Innenausschuss haben Behörden ein konsequenteres Vorgehen bei Fällen häuslicher Gewalt angekündigt.
- Polizei und Innenministerium räumten erneut Fehler im Fall der getöteten Frau in Bad Lauchstädt ein.
- Unter anderem ist eine Gefährderansprache durch die Polizei ausgeblieben, obwohl dies bei Schichtübergabe mitgeteilt wurde.
Nach dem gewaltsamen Tod einer 59-jährigen Frau in Bad Lauchstädt dringen Sachsen-Anhalts Behörden darauf, häusliche Gewalt stärker in den Fokus zu nehmen. Polizei und Innenministerium erklärten am Donnerstagnachmittag im Innenausschuss des Landtags, hierfür habe es am 22. März bereits einen speziellen Erlass gegeben. Landespolizeidirektor Mario Schwan sagte, Fälle häuslicher Gewalt müssten demnach bei täglichen Dienstberatungen zwingend behandelt werden. Damit solle die Umsetzung der geltenden Vorgaben gewährleistet werden.
Zieschang: Maßnahmen bringen erhöhte Sicherheit
Eine Referatsleiterin des Innenministeriums erklärte, die Waffenbehörden seien per Erlass zudem aufgefordert worden, die Möglichkeiten, Waffen sofort sicherzustellen, auch konsequent zu nutzen. Nach Angaben von Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) sollen vorgesehene Verfahrensschritte durch die Maßnahmen auch eingehalten werden. Das erhöhe die Sicherheit.
Die Behörden räumten im Innenausschuss erneut Fehler im Umgang mit dem Fall ein. So habe es infolge der Anzeige durch die 59 Jahre alte Frau Anfang Februar "nachweislich keine polizeilichen Maßnahmen" im anschließenden Ermittlungsverfahren gegeben, sagte Polizeidirektor Schwan. Eine Gefährderansprache bei dem späteren Täter hätte zwingend nachgeholt werden müssen, nachdem Beamte den 61 Jahre alten Partner zunächst nicht angetroffen hatten. Das sei aber unterblieben.
Polizei: "Das ärgert uns maßlos"
So habe die leitende Frühschicht im Polizeirevier der Spätschicht die Information noch weitergetragen, unternommen worden sei allerdings nichts. In der folgenden Morgenberatung habe die offene Gefährderansprache offenbar ebenfalls keine Rolle gespielt. Schwan zeigte sich angesichts der Versäumnisse betroffen. "Das ärgert uns maßlos."
Auch mit Blick auf den Opferschutz habe man zu wenig unternommen, erklärte der Landespolizeidirektor. So sei die Frau bei ihrer Anzeige lediglich an eine Interventionsstelle verwiesen worden, ein Opferschutzverantwortlicher der Polizei sei bei dem Fall nicht hinzugezogen worden. Einen hauptamtlichen Opferschutzbeauftragten hat es Schwan zufolge im Polizeirevier des Saalekreises nicht gegeben.
Waffenbehörde sah keinen Grund für Waffenentzug
Nach Angaben des Innenministeriums besaß der Täter insgesamt sechs Waffen, für die jeweils auch eine Erlaubnis vorlag. Eine waffenrechtliche Prüfung sei zuletzt im Sommer 2020 erfolgt. Die Waffenbehörde des Saalekreises hatte nach dem Todesfall erklärt, es hätten keine Gründe vorgelegen, dem 61-Jährigen die Waffen zu entziehen. Dem widersprach am Donnerstag auch das Innenministerium: Für die Bewertung des Falls hätten demnach von der Waffenbehörde auch frühere Auffälligkeiten des späteren Täters berücksichtigt werden müssen, erklärte die Referatsleiterin im Innenausschuss.
Die 59 Jahre alte Frau war am 8. März mutmaßlich von ihrem Ex-Mann in Bad Lauchstädt erschossen worden. Sie hatte sich bereits am 1. Februar an die Polizei gewandt, nachdem sie von dem 61-Jährigen verfolgt und bedroht worden war.
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MDR (Felix Fahnert)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 23. März 2023 | 07:20 Uhr
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