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Ein LKA-Beamter darf weiterhin nicht seinen Dienst ausüben. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Antrag des Mannes ab. Bildrechte: IMAGO / blickwinkel

Verwaltungsgericht MagdeburgRechtsextremismus-Verdacht: LKA-Beamter bleibt suspendiert

22. Februar 2023, 16:45 Uhr

Ein LKA-Beamter ist mit der Klage auf Wiedereinstellung vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert. Er steht im Verdacht, den Nationalsozialismus verharmlost zu haben. Das Gericht sieht Anhaltspunkte für "charakterliche Eignungsmängel" des Personenschützers.

Ein Personenschützer des Landeskriminalamtes bleibt wegen der Teilnahme an einem rechtsextremen Chat bis auf weiteres suspendiert. Wie das Verwaltungsgericht Magdeburg mitteilte, scheiterte der Mann mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht habe den Antrag des Personenschützers auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Der Beamte müsse das vorläufige Verbot hinnehmen, hieß es in der Begründung.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Januar strafrechtliche Ermittlungen wegen Verjährung abgelehnt. Allerdings läuft dem Gericht zufolge ein Disziplinarverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Verletzung der Verfassungstreuepflicht.

Hitler-Meme als Auslöser

Zum Vorwurf führte das Verwaltungsgericht aus: Der Beamte, der im Bereich des Personenschutzes tätig ist, habe eine WhatsApp-Nachricht mit dem Symbol Daumen hoch zustimmend kommentiert. Darauf sei ein Bild zu sehen gewesen, das eine auf einem Sofa liegende Frau mit nacktem Unterkörper und einen jungen Mann zeige. Dieser wende sich von der Frau ab und blicke auf einen Fernseher mit einem Bild von Adolf Hitler. Das Bild trägt den Untertitel "Es gibt Dinge, die sind einfach wichtiger...".

Das Gericht entschied, dass es dem Dienstherrn nicht zuzumuten sei, den Beamten bis zu einer abschließenden Klärung und Entscheidung im Dienst zu belassen. Die Öffentlichkeit habe einen Anspruch darauf, dass nur Polizeibeamte eingesetzt würden, an deren persönlicher Integrität keine Zweifel bestünden. Die positive Reaktion auf nationalsozialistisches Gedankengut sei ein starkes Indiz für erhebliche charakterliche Eignungsmängel.

Kein "geschmackloser sexisitischer Witz"

Das Gericht stellte klar, dass es sich weder um eine ironisch-kritische Darstellung noch um einen geschmacklosen sexistischen Witz handele, sondern um eine Verherrlichung der Person Adolf Hitlers. Dieser Verherrlichung sei der Beamte nicht aktiv entgegengetreten, sondern habe mit dem erhobenen Daumen seine Sympathie bekundet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verharmlosung des Nationalsozialismus

Mitte Januar hatte das Innenministerium öffentlich gemacht, dass durch die Auswertung eines fremden Mobiltelefons bilaterale Kontakte und Kommunikationsverläufe bekannt geworden waren, in denen der Nationalsozialismus verharmlost wurde. Gegen vier Beamte des Landeskriminalamtes wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen Extremismusverdachts eingeleitet. Wenige Tage später erklärte die Staatsanwaltschaft Magdeburg, die vorgeworfenen Inhalte seien zwischen 2015 und 2017 entstanden und damit verjährt. Die Voraussetzungen für eine Strafverfolgung lägen nicht vor.

Das LKA hatte den beiden Beamten des Personenschutzes die Führung der Dienstgeschäfte untersagt. Die beiden anderen Beamten wurden in den Innendienst versetzt. Außerdem wurden gegen alle vier Disziplinarverfahren eingeleitet.

dpa, MDR (Moritz Arand)

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Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 22. Februar 2023 | 13:00 Uhr

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