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Streit ums GeldVerfassungsgericht: Finanzierung der Volkszählung war rechtmäßig

17. Januar 2023, 08:40 Uhr

Das Verfassungsgericht hat die Finanzierung des Zensus 2022 bestätigt. Drei Kommunen in Sachsen-Anhalt hatten im Mai Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Städte Haldensleben, Sangerhausen und Merseburg hatten kritisiert, dass sie auf hohen Ausgaben sitzen bleiben. Innenministerin Zieschang hat das Urteil begrüßt.

Das Landes-Verfassungsgericht hat die Finanzierung und Verteilung der Kosten für die Volkszählung, den sogenannten Zensus 2022, bestätigt. Drei Kommunen hatten bemängelt, dass das Land sie für die Erhebung der statistischen Daten finanziell unzureichend ausgestattet habe. Das Gericht sah das jedoch anders. Damit wiesen die Richter eine Verfassungsbeschwerde der Städte Haldensleben, Sangerhausen und Merseburg aus dem Frühjahr 2022 zurück.

Vorwurf: Ausgleich vom Land deckt Kosten nicht

Präsident Uwe Wegehaupt sagte, die Regelung des Landes-Gesetzgebers sei transparent und nachvollziehbar. Die Kommunen hätten die Ursachen für einen höheren Aufwand im Laufe des Verfahrens nicht nachvollziehbar begründet, sagte Wegehaupt. Außerdem hätten sie auch nicht aufgezeigt, dass das Berechnungsschema des Landes fehlerhaft sei. 

Der stellvertretende Bürgermeister von Sangerhausen, Jens Schuster, sagte nach der Urteilsverkündung, er sei enttäuscht. Man sei sorgsam mit Geld umgegangen. Die pauschale Kalkulation des Landes sei überholt, da Personal- und Energiekosten gestiegen seien. "Die Praxis ist weit davon entfernt von dem, was wir an Erstattung erhalten."

Der ZensusBeim sogenannten Zensus werden in der Regel alle zehn Jahre Millionen Deutsche zufällig ausgewählt und befragt, wie sie leben, wohnen und arbeiten. Die erhobenen Daten nutzt der Bund für seine Planungen und Entscheidungen. Kritiker befürchten Datenmissbrauch durch den Staat. In Sachsen-Anhalt wurden landesweit die Daten von mehr als 260.000 Bürgerinnen und Bürgern erfragt.

Sangerhausen beispielsweise hatte nach eigenen Angaben Ausgaben von 330.000 Euro, bekam vom Land aber nur 180.000 Euro erstattet. Auch Haldensleben und Merseburg bezifferten die Mehrkosten auf jeweils 150.000 Euro. Hauptgrund für die gestiegenen Kosten seien vor allem die hohen Personalkosten. So habe es Probleme bei der digitalen Datenerfassung gegeben. Außerdem habe man viele Beschwerden beantworten müssen.

Für den Zensus waren in Sachsen-Anhalt knapp 40 Erhebungs-Stellen eingerichtet worden. Für deren Betrieb erhielten die Kommunen einen Pauschale vom Land, die ihrer Meinung nach aber die tatsächlichen Kosten nicht gedeckt hatte.

Innenministerium verteidigt Landes-Zuschuss

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) begrüßt das Urteil des Landesverfassungsgerichtes zur Kostenerstattung. In einer schriftlichen Mitteilung Zieschangs auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT heißt es, die Entscheidung des Gerichtes bestätige die Rechtsauffassung ihres Ministeriums. Demzufolge hat das Land den finanziellen Aufwand aller Kommunen, die sich im Auftrag des Landes an der Umsetzung des Zensus 2022 beteiligten, angemessen erstattet.

Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt hatte sich bei der Verhandlung auf vorhandene statistische Erfahrungswerte berufen. Die Kosten seien deshalb angemessen kalkuliert worden. Die Kommunen müssten für sich selbst regeln, wie sie übertragene Aufgaben umsetzten und mit wie viel Personal das erfolgen solle. Vertreter des Innenministeriums bezeichneten einige kommunale Handlungsabläufe als nicht nachvollziehbar.

Streit schon beim Zensus 2011

Bereits bei der vergangenen Volkszählung, dem Zensus 2011, hatte es Streit in Sachsen-Anhalt gegeben. Mehrere Kommunen verfolgten damals juristische Schritte. Hintergrund war, dass nach den Ergebnissen der Volkszählung in einigen Gemeinden weniger Menschen lebten als angenommen. In so einem Fall verringern sich die Zahlungen des Landes an die Kommunen. Die Abweichungen beim Zensus resultierten damals laut Experten unter anderem daraus, dass sich nicht alle Menschen in den Städten abmelden, wenn sie fortziehen.

MDR (André Damm, Cornelia Winkler, Hannes Leonard) | Zuerst veröffentlicht am 12. Dezember 2022.

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 17. Dezember 2022 | 08:00 Uhr

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