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Die Inflationsprämie soll in Zeiten des Preisanstiegs die Familien im Alltag entlasten. Welche Unternehmen in Sachsen werden die freiwillige Prämie zahlen? Bildrechte: picture alliance/dpa/MAXPPP | David Ademas / Ouest-France

ArbeitsrechtInflationsprämie: Wer bekommt die 3.000 Euro?

12. Oktober 2022, 10:45 Uhr

Bis zu 3.000 Euro mehr Geld - das klingt prima. Arbeitgeber sollen Ihren Angestellten eine Inflationsprämie zahlen, sagt die Politik. Müssen aber nicht. Wer zahlt denn nun aber wieviel und wer nicht? Diese Fragen gehen an den Dresdner Arbeitsrechtler Silvio Lindemann.

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Der Arbeitgeber kann sich frei aussuchen ob er die Prämie zahlt und wenn ja, wieviel, oder?

Silvio Lindemann: Ja, der Arbeitgeber kann natürlich auch weniger auszahlen. Die Entscheidung, ob er überhaupt etwas auszahlt und wenn ja, wieviel, die trifft er allein. Das ist seine freiwillige Entscheidung.

Wenn er etwas auszahlt, dann muss er den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Das heißt, er kann nicht dem Herrn Müller 500 Euro zahlen und dem Herrn Meier 1.000 Euro. Vielleicht auch, weil der Herr Meier qualitativ besser arbeitet oder leistungsfähiger ist. Das wäre unzulässig. Die Inflationsprämie dient allein der Abfederung der Teuerung. Das muss der Arbeitgeber so auch bezeichnen und nicht eine Leistungsprämie zahlen. Das wäre dann nicht mehr von steuerlichen Privilegierung gedeckt.

Die Inflationsprämie dient allein der Abfederung der Teuerung.

Silvio Lindemann | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wäre es für den Arbeitgeber nicht ein leichtes hier ein bisschen zu tricksen: Das Weihnachts- oder Urlaubsgeld einbehalten, dafür aber die Inflationsprämie auszahlen?

Das wäre so nicht zulässig. Davor kann man auch nur warnen, dass man allgemeine Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld oder auch Urlaubsgeld im kommenden Jahr, einfach umwandelt und dafür die Inflationsprämie zahlt und sich dadurch die Steuer- und Sozialversicherung spart. Die Inflationsprämie ist nur dann steuerlich und sozialversicherungsrechtlich privilegiert, wenn sie zum Lohn gezahlt wird.

Was ist die Inflationsprämie?

Als Teil des dritten Entlastungspaketes hat die Bundesregierung die sogenannte Inflationsprämie auf den Weg gebracht. Arbeitgeber können bis Ende 2024 an ihre Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro freiwillig auszahlen, damit ihre Angestellten die aktuelle wirtschaftliche Lage besser abfedern können. Für die Auszahlung der Inflationsprämie fallen keine Steuer- oder Sozialversicherungsbeiträge an.

Alles wird teurer. Damit Beschäftige die hohen Kosten besser zahlen können, sollen sie eine steuerfreie Inflationsprämie von ihrem Unternehmen ausgezahlt bekommen, so der Wunsch der Bundesregierung. Bildrechte: PantherMedia / Andriy Popov

Auch für viele Unternehmen ist die aktuelle Lage nicht leicht. Welche Firmen werden sich das Auszahlen der Inflationsprämie überhaupt leisten können?

Hier ist es nicht leicht, eine vernünftige Prognose abzugeben. Es gibt Umfragen, die davon ausgehen, dass circa ein Drittel der Unternehmen diese Inflationsprämie ins Auge fassen und auch etwas zahlen werden. Das ist auch branchenabhängig. Es gibt viele Unternehmen, die unter den derzeitigen Kosten leiden. Es wird Unternehmen geben die zahlen, aber es wird auch einen Großteil geben, wo die Arbeitnehmer leer ausgehen.

Welches Unternehmen zahlt, welches nicht, das ist auch branchenabhängig.

Silvio Lindemann | Fachanwalt für Arbeitsrecht

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MDR (Elena Pelzer/ino)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 12. Oktober 2022 | 07:20 Uhr