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Die Linksextremistin Lina E. wurde im Juni in Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt - wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. (Archivbild) Bildrechte: MDR/Uwe Nitschke

LeipzigNeue Ermittlungen gegen Lina E. wegen versuchten Mordes

20. Oktober 2023, 14:05 Uhr

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Gegen die Leipziger Studentin Lina E. und zwei mögliche Mittäter gibt es neue Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau MDR SACHSEN. Laut einem Schreiben der Behörde, das im sozialen Netzwerk X, vormals Twitter, kursiert, wird wegen des Anfangsverdachts des versuchten Mordes ermittelt. Die Ermittlungen in Gang gebracht hat laut Behörde die Aussage eines Kronzeugen. Zuerst hatte die "Leipziger Volkszeitung" darüber berichtet.

Geht um Überfall am Bahnhof Dessau-Roßlau 2019

Bei den neuen Ermittlungen geht es um einen Überfall auf vier Personen einer rechtsextremen Versammlung am Bahnhof Roßlau im Januar 2019. Bislang waren die Ermittlungen dazu erfolglos geblieben. Doch die Aussage des Kronzeugen brachte neue Anhaltspunkte. Die Staatsanwaltschaft schickte daher Ende September auch einem der 2019 überfallenen Opfer des Nazi-Treffens ein Schreiben zum Ermittlungsstand. Dieser Brief kursiert nun im Internet. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dem MDR die Echtheit des Schreibens.

Die Bundesanwaltschaft teilte auf MDR-Anfrage lediglich mit, sie äußere sich nicht zu laufenden Verfahren, sondern nur im Falle von Festnahmen oder Anklagen.

Urteil gegen Lina E. nicht rechtskräftig

Das Oberlandesgericht Dresden hatte Ende Mai gegen die Studentin Lina E. aus Leipzig und drei Männer mehrjährige Haftstrafen wegen Überfällen auf Neonazis und der Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung verhängt. Gegen das Urteil hatten sowohl die Angeklagten als auch die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt.

Die vier Verurteilten sind auf freiem Fuß, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist. Nach MDR-Informationen liegt aber noch immer keine schriftliche Begründung vor. Das Oberlandesgericht Dresden habe dafür bis zum 23. November Zeit, sagte der Verteidiger von Lina E., Erkan Zünbül, dem MDR. Damit ist weiter unklar, wann das Urteil rechtskräftig wird.

Den Haftbefehl gegen Lina E. hatte das Gericht mit der Urteilsverkündung zunächst unter Auflagen außer Kraft gesetzt. Die Studentin saß zuvor mehr als zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft.

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MDR (kbe)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 20. Oktober 2023 | 09:30 Uhr