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Nach TrunkenheitsfahrtAusschuss für Immunitätsaufhebung von Christian Hartmann

15. September 2016, 09:56 Uhr

Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags hat sich am Donnerstag mit der Aufhebung des Strafverfolgungsschutzes von Christian Hartmann befasst. Der Ausschuss stimmte einstimmig für die Aufhebung der Immunität.

Zur Aufhebung der Immunität war eine Zweidrittelmehrheit der Ausschussmitglieder nötig, so der Landtagssprecher. Sollte binnen einer Woche kein Widerspruch durch ein Landtagsmitglied erhoben werden, gilt die Entscheidung als bindend. Andernfalls wird das Aufhebungsverfahren auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung gesetzt.

Trunkenheitsfahrt mit Konsequenzen?

Wie ein Landtagssprecher mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten beantragt. Gegen ihn soll Klage wegen einer Trunkenheitsfahrt erhoben werden.

Hartmann war in der Nacht vom 16. auf den 17. Februar 2016 auf der Rückfahrt von einer Abendveranstaltung von der Polizei in seinem Privatwagen angehalten und kontrolliert worden. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,92 Promille. Hartmann war einen Tag später an die Öffentlichkeit getreten und hatte sich entschuldigt. Er sagte, er habe "großen Mist gebaut" und kündigte an, sich den Konsequenzen seines unüberlegten Handelns stellen zu wollen.