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Nach GutachtenSachsen: Grüne für Vorbereitung einer Richteranklage gegen Jens Maier

22. März 2022, 12:19 Uhr

Die Grünen im Sächsischen Landtag setzen sich auf Basis eines neuen Gutachtens für Vorbereitungen einer Richteranklage gegen den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier ein. Um den Ablauf von Fristen zu verhindern, soll das Verfahren so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden.

Die Grünen-Landtagsfraktion spricht sich für eine Richteranklage durch den Landtag im Fall des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier aus. Valentin Lippmann, verfassungs- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, verweist auf ein am Dienstag vorgestelltes Gutachten des Berliner Staatsrechtlers Christoph Möllers. "Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Richteranklage durch den Sächsischen Landtag im Fall Maier ein taugliches Instrument ist", resümiert Lippmann. Es komme zu dem Schluss, dass im Verfahren der Richteranklage auch die Äußerungen Maiers aus der Zeit als Abgeordneter verwendet werden können.

Lippmann will Ausgang des Disziplinarverfahrens nicht abwarten

Lippmann sei "der festen Überzeugung, dass der Landtag nunmehr den Weg der Richteranklage zügig und parallel zu den bereits ergriffenen Maßnahmen gegen Maier vorbereiten sollte". Angesichts der laufenden Fristen müsse für den Fall, dass das Eilverfahren im Ruhestandsverfahren scheitert, die Richteranklage umgehend eingeleitet werden. Lippmann will nicht erst auf ein rechtskräftiges Urteil im Disziplinar- oder Ruhestandsverfahren gegen Maier warten.

Valentin Lippmann will die Ergebnisse des Disziplinar- und Ruhestandverfahren gegen Maier nicht abwarten. Bildrechte: DAVID BRANDT

Es erscheint mir daher nicht vertretbar, erst auf ein rechtskräftiges Urteil im Disziplinar- oder Ruhestandsverfahren zu warten.

Valentin Lippmann | Innenexperte der Grünen im Sächsischen Landtag

Möllers: AfD-Mann Maier verfassungsfeindlich

Das sieht Staatsrechtler Möllers kritisch. Nach seiner Auffassung kann es problematisch sein, weil eine Richteranklage die anderen gegen Maier laufenden Verfahren unterbrechen würde.

Laufende Verfahren gegen MaierNeben dem Disziplinarverfahren gegen Maier am Landgericht Dresden würden also auch zwei Verfahren vor dem Dienstgericht für Richter pausieren. Das sächsische Justizministerium hatte dort beantragt, dass der Jurist in den Ruhestand versetzt wird. Parallel dazu stellte das Ministerium einen Eilantrag, Maier vorläufig die Amtsgeschäfte zu untersagen.

Staatsrechtler Möllers sagte, nach "den bisher öffentlich zugänglichen Quellen hat Maier in den vergangenen Jahren seine verfassungsfeindliche Gesinnung zum Ausdruck gebracht, indem er sich eindeutig für einen ethnischen Volksbegriff ausgesprochen und diese Überzeugung auch gewaltaffin formuliert" hat. Darüber hinaus habe er sich mehrfach zu den politischen Inhalten und dem Weltbild des "Flügels" der AfD bekannt und war als dessen "Obmann" tätig. Der Verfassungsschutz beobachtet den Flügel wegen extremistischer Bestrebungen.

Unsicherheiten einer Richtanerklage bleiben

Möllers erklärte: "Der in der Sache recht eindeutige Sachverhalt könnte Gelegenheit bieten, die Richteranklage erstmals in der Praxis anzuwenden und die Ungewissheiten des Verfahrens zu klären und rechtspolitisch zu diskutieren." Zugleich verwies er darauf, dass die Richteranklage auch viele Unsicherheiten in sich berge.

Staatsrechtler Christoph Möller räumt auch ein, es gebe keinerlei Erfahrungswerte bezüglich der Richteranklage. Ob sie Erfolg habe, lasse sich nicht vorhersehen. Bildrechte: IMAGO / photothek

Disziplinarverfahren eingeleitet

Der einstige AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Maier war Mitte März in die sächsische Justiz zurückgekehrt. Im Zuge seines Amtsantritts wurde ein Disziplinarverfahren vom Landgericht Dresden gegen Maier eingeleitet. Das hatte das sächsische Justizministerium mitgeteilt. Es besteht der Verdacht, dass Maier die Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt habe, hieß es in einem entsprechenden Schreiben. Maier darf vorerst sein Amt weiter ausüben.

Maier war nicht mehr in den Bundestag gewählt worden und kehrte deshalb in seinen alten Beruf und damit in den Staatsdienst zurück.

Die SPD-Landtagsfraktion teilte unterdessen mit, die Grünen zu unterstützen. "Wir sind dafür, eine Richteranklage vorzubereiten." Auch die Linken signalisierten Zustimmung für eine Richteranklage und teilten mit: "Die Zweidrittelmehrheit im Plenum wird an der Linksfraktion nicht scheitern."

MDR (lam)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 22. März 2022 | 12:00 Uhr