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Solche Schottergärten ohne Grün oder Wert für die Natur wollte die Linke-Fraktion in Sachsen künftig verhindern. Aber sie ist mit ihrem Antrag im Sächsischen Landtag gescheitert. Bildrechte: imago images/Arnulf Hettrich

Vorgärten-DiskussionLinke-Fraktion scheitert mit Antrag auf Verbot von Schottergärten

04. Mai 2022, 18:46 Uhr

Befürworter loben sie als pflegeleichte Alternative. Ihre Gegner bezeichnen sie als "Gärten des Grauens". Die Rede ist von sogenannten Schottergärten. In mehreren Bundesländern sind sie bereits per Bauordnung verboten. In Baden-Württemberg steht das Verbot sogar im Naturschutzgesetz. Eine entsprechende Regelung wollte auch die sächsische Linke-Fraktion. Sie scheiterte allerdings mit ihrem Gesetzesvorschlag im Landtag.

Die sächsische Linke-Fraktion ist im Landtag mit einer Gesetzesänderung zum Verbot von Schottergärten im Freistaat gescheitert. Keine der anderen im Parlament vertretenen Parteien schloss sich am Mittwoch dem Vorschlag zur Änderung des Naturschutzgesetzes an. Der Antrag fiel damit bei der Abstimmung durch.

Es gibt gute Gründe, Schottergärten zu verbieten.

Antonia Mertsching | umweltpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion

Die umweltpolitische Sprecherin der sächsischen Linke-Fraktion, Antonia Mertsching, sagte, dass Grundstücksbesitzer zwar grundsätzlich frei über ihre Grundstücke verfügen könnten. "Allerdings sind Eingriffe zulässig, wenn sie dem Natur- und Umweltschutz dienen. Es gibt gute Gründe, Schottergärten zu verbieten." Sie seien biologisch fast tot. Um etwas dagegen zu tun, setze die Koalition bisher lediglich auf Bildungsarbeit und Informationsangebote. Das habe bis jetzt aber nicht gereicht. Die Linke wollte Rechtssicherheit für die Kommunen und regeln, dass Schottergärten keine zulässige Verwendung von Grundstücksflächen gemäß der Bauordnung darstellten.

Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert

AfD: Wer, wie seinen Garten gestaltet, geht den Staat nichts an

Keinen Handlungsbedarf sieht hingegen die AfD. Der naturschutzpolitische Sprecher Thomas Prantl kritisierte, dass es keine Angaben dazu gebe, wie groß die betroffene Fläche in Sachsen sei. "Ihre sächsische Schottergartenwüste ist eine Fata Morgana", meinte Prantl. Das Versiegelungsverbot regle bereits die sächsische Bauordnung. Zudem sei es den Bauherren überlassen, wie sie ihre Gärten gestalten.

Bei Facebook sammelt eine Satire-Gruppierung Fotobeispiele von sogenannten "Gärten des Grauens". Mehr als 22.200 Beispiele aus ganz Deutschland wurden eingesandt, täglich kommen weitere hinzu.

CDU, SPD und Grüne verweisen auf Bauordnung

"Das Anliegen eine Verschotterung von Vorgärten zu unterbinden, können die meisten Kollegen verstehen. Dieses Anliegen ist aber mit dem vorliegenden Entwurfstext nicht zu erreichen", argumentierte die CDU-Politikerin Ines Springer. Die Kommunen hätten es bereits selbst in der Hand durch Bebauungs- und Gestaltungspläne Einfluss zu nehmen. Sie verwies auf die zusätzliche Bürokratie. Neben der Baubehörde sei auch ein Prüf- und Genehmigungsverfahren durch die Naturschutzbehörde notwendig.

Dieser Kritik schlossen sich auch SPD und Grüne an. Sie warnten vor einer Überlastung der unteren Naturschutzbehörden. Der Grünen-Politiker Volkmar Zschocke räumte ein, dass insbesondere bei Eigenheimneubauten zunehmend Schottergärten angelegt würden und betonte, dass die Begrenzung richtig sei.

Wir glauben, dass die konsequente Anwendung der Bauordnung hier viel wirksamer ist, um Schottergärten zurückzudrängen als ein neuer Verbotstatbestand.

Volkmar Zschocke | umweltpolitischer Sprecher B'90/Die Grünen

Ähnlich äußerte sich Grünen-Umweltminister Wolfram Günther. Zwar hätten Schottergärten massive Auswirkungen etwa auf die Bodenversiegelung und verhinderten, dass Regen gut ablaufe. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sei es aber am besten, wenn die Kommunen ihre Möglichkeiten einsetzten, um eine Ausbreitung der Gärten zu verhindern.

Linke will Bauordnung ändern

Anders hatte das der Leiter des Umweltamtes Dresden, Wolfgang Socher, in der Vergangenheit bereits bewertet. Verbieten könne man Schottergärten derzeit nicht. "Es gibt auch keine Möglichkeit in der Sächsischen Bauordnung, dass die Kommunen eine Ortssatzung erlassen, wo ich Qualitätskriterien für die Freiflächengestaltung festschreibe."

Vor der Debatte hatte der Linken-Fraktionsvorsitzende Rico Gebhardt bereits angekündigt, dass seine Fraktion im Falle einer Ablehnung einen Änderungsantrag der Bauordnung einbringen werde.

MDR (js, kk)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 04. Mai 2022 | 18:00 Uhr