ServiceKommunal- und Europawahlen in Sachsen - wie wird eigentlich gewählt?
In Sachsen sind am 26. Mai rund 3,3 Millionen Wahlberechtigte zur Europa- und Kommunalwahl aufgerufen. In einigen Gemeinden werden zudem Bürgermeister gewählt. Doch wie läuft das eigentlich mit der Stimmabgabe? MDR SACHSEN hat die verschiedenen Prozedere einmal durchgespielt. Ergebnis: Einigen Wählern werden insgesamt fünf Wahlzettel in die Hand gedrückt.
Inhalt des Artikels:
Wie wähle ich bei der Europawahl?
- Mindestwahlalter: 18 Jahre
- auf dem Wahlzettel in Sachsen stehen 40 Parteien oder politische Vereinigungen
- dabei handelt es sich um geschlossene Listen - die Reihenfolge der Bewerber kann nicht verändert werden
- auf dem Wahlzettel werden die ersten zehn Listenplätze angezeigt
- es werden keine Personen gewählt
- jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die er einer Liste gibt
Was muss ich noch wissen?
- Die Wahlen zum EU-Parlament finden zwischen dem 23. und 26. Mai statt - in Deutschland wird traditionell am Sonntag, also in diesem Jahr am 26. Mai gewählt
- gewählt wird für 5 Jahre
- Deutschland hat 96 Sitze im Parlament; insgesamt werden 751 Abgeordnete gewählt; aus Deutschland bewerben sich 1.380 Personen, aus Sachsen sind es 35
- nach Schließung der Wahllokale wird das Ergebnis im Wahlbezirk ermittelt (erst zu diesem Zeitpunkt werden die Briefwahlunterlagen ausgezählt), danach: Wahlvorsteher des Wahlbezirks -> Kreis- oder Stadtwahlleitung -> Landeswahlleiter -> Bundeswahlleiter
- Sitzverteilung im Europaparlament erfolgt nach iterativem Verfahren
In Sachsen werden bei der Europawahl am 26. Mai 2019 insgesamt 40 Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel stehen. Dies sind 16 mehr als bei der letzten Europawahl im Jahr 2014. Der Stimmzettel wird ca. 96 Zentimeter lang sein.
Carolin Schreck | Landeswahlleiterin
Partei | Name des Bewerbers (Platz in der Bundesliste) |
---|---|
CDU** | Peter Jahr Hermann Winkler Agata Reichel-Tomczak Sophie Seyfert Jens Hinkelmann Matthias Theodor Vogt Ulrich Reusch |
Linke | Cornelia Ernst (3) Keith Barlow (12) |
SPD | Constanze Krehl (11) Matthias Ecke (56) Michelle Reißmann (67) Harald Prause-Kosubek (88) |
AfD | Maximilian Krah (3) Mike Moncsek (20) Jonas Dünzel (27) |
B90/Die Grünen | Holger Haugk (32) |
FDP | Toralf Einsle (17) |
ÖDP | Jens-Eberhard Jahn (4) Dirk Zimmermann (31) Sebastian Högen (39) |
SGP | Christopher Khamis (11) |
Demokratie direkt | Michael Heck-Roth (6) |
Demokratie in Europa | Marisa Wendt (7) |
Der III. Weg | Tony Gentsch (3) Rico Döhler (6) |
Ökologische Linke | Dorothea Becker (2) |
Volt Deutschland | Robin Dießner (26) |
Die Partei | Fabian Max Heß (10) Charlotte Brock (17) Theres Bader (33) Alexander Müller (49) Sebastian Grünke (64) Siegfried Uwe Kalusche (73) Cathrin Böschel (80) |
* Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
** Die Bewerber stehen in der angegebenen Reihenfolge auf der Landesliste; die CDU ist einzige Partei mit Landeslisten, die nach der Wahl in der Bundesliste aufgehen
Animationsfilme des Bundeswahlleiters zum Ablauf von Wahlen
Was muss ich zu den Kommunalwahlen allgemein wissen?
- Zu den Kommunalwahlen gehören die Stadt- und Gemeinderatswahlen, die Ortschaftsrats- und Stadtbezirksbeiratswahlen sowie die Kreistagswahlen.
- Mindestwahlalter: 18 Jahre
- Die Gremien werden für 5 Jahre gewählt.
- Es werden keine Oberbürgermeister, Bürgermeister und/oder Landräte gewählt.
- Bei mehreren gleichzeitig stattfindenden Wahlen müssen die Wahlzettel verschiedene Farben haben.
- Die Auszählung der Stimmen wird erst am späteren Abend erfolgen. Zuerst werden die Stimmen zur Europawahl ausgezählt.
- Die Briefwahlunterlagen werden am Wahlabend ab 18 Uhr ausgezählt.
Wie wähle ich den Stadt- oder Gemeinderat?
- Jede(r) Wahlberechtigte hat drei Stimmen.
- Sie/er kann die Stimmen auf verschiedene Bewerber, auch verschiedener Parteien (panaschieren)
- oder auf einen einzigen Kandidaten (kumulieren) verteilen.
- Man kann auch nur eine oder zwei Stimmen geben.
- Es sind nur Bewerber wählbar, die auf dem Stimmzettel stehen.
- Gemeinderatswahlen sind Verhältniswahlen anhand der Wahlvorschläge der Parteien oder Wählervereinigungen.
- Steht auf dem Stimmzettel nur ein oder gar kein zugelassener Wahlvorschlag, folgen unter diesem drei freie Zeilen, in die der Name von Personen eingetragen werden können, die man sich für das Amt vorstellen kann. Jede Zeile ist für eine wählbare Person vorgesehen. In diesem Fall handelt es sich um eine Mehrheitswahl.
Wie wähle ich den Ortschaftsrat/Stadtbezirksbeirat?
Das Prozedere ist identisch der Stadt- und Gemeinderatswahl.
Wie wähle ich den Kreistag?
- Jeder Wähler hat drei Stimmen.
- Die Stimmen können auf verschiedene Bewerber (panaschieren) oder auf einen einzigen Kandidaten (kumulieren) verteilt werden.
- Es können auch weniger als drei Stimmen vergeben werden.
- Es sind nur Bewerber wählbar, die auf dem Stimmzettel stehen.
- Kreistagswahlen sind Verhältniswahlen anhand der Wahlvorschläge der Parteien oder Wählervereinigungen.
- Nach der Wahl wird aus allen abgegebenen Stimmen in den Wahlkreisen die Gesamtstimmenzahl jeder Partei ermittelt, indem die Stimmen zusammengezählt werden:
- Dann werden die Stimmen nach dem sogenannten d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren verteilt. Nach dem gleichen gleichen Verfahren werden im Anschluss die Kreistagssitze ermittelt.
Gibt es am 26. Mai weitere Wahlen?
Ja, in einigen Gemeinden in Sachsen stehen neben den Europa- und Kommunalwahlen auch Bürgermeisterwahlen an. Zudem werden einige Sachsen auch mittels Bürgerentscheid zu ihrer Meinung befragt. So lässt die Stadt Zittau beispielsweise ihre Einwohner entscheiden, ob sich die Stadt für die Kulturhauptstadt 2025 bewerben soll. Im Einzelfall kann es also sein, dass Wahlberechtigte bis zu fünf Wahlzettel in die Hand gedrückt bekommen: Europawahl, Kreistagswahl, Stadtrat, Ortschaftsrat sowie Bürgermeisterwahl/Bürgerentscheid.
In folgenden Gemeinden in Sachsen werden am 26. Mai 2019 neue Bürgermeister gewählt:
- Aue-Bad Schlema - Erzgebirgskreis
- Bärenstein – Erzgebirgskreis
- Dippoldiswalde, Stadt - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Döbeln, Stadt - Landkreis Mittelsachsen
- Bernsdorf - Landkreis Zwickau
- Gohrisch - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Görlitz, Stadt - Landkreis Görlitz
- Großpostwitz/O.L. / Budestecy - Landkreis Bautzen
- Neumark – Vogtlandkreis
- Rodewisch, Stadt - Vogtlandkreis
- Steina - Landkreis Bautzen
- Steinigtwolmsdorf - Landkreis Bautzen
- Werdau, Stadt - Landkreis Zwickau
Was muss ich zu den Bürgermeisterwahlen wissen?
- Jede(r) Wähler/-in hat eine Stimme.
- Bürgermeisterwahlen sind Mehrheitswahlen.
- Bewerber/die Bewerberin, der/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) auf sich vereint, gilt als gewählt. Erzielt kein Bewerber/keine Bewerberin die absolute Mehrheit, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Beim zweiten Wahlgang ist derjenige bzw. diejenige gewählt, wer die höchste gültige Stimmenzahl (relative Mehrheit) erhält.
- Es wird für sieben Jahre gewählt.
Quelle: MDR/dk/Statistisches Landesamt Sachsen
Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSENMDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 16.05.2019 | ganztägig im Programm
Redaktioneller Hinweis: Die Auswahl der Musterstimmzettel zur Kommunalwahl erfolgte nach folgendem Prinzip: Da nur wenige Gemeinden in Sachsen die Musterstimmzettel online gestellt haben, hat die Redaktion von MDR SACHSEN nach Musterstimmzetteln gesucht, die die verschiedenen Wahlen (Europawahl, Kreistagswahl, Stadtratswahl, Ortschaftsratswahl, Bürgermeisterwahl) abbildet. Das Ergebnis der Auswahl ist rein zufällig.