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Wölfe in Thüringen sorgen immer wieder für Diskussionen - vor allem, wenn sie Nutztiere reißen. (Symbolbild) Bildrechte: colourbox

OberverwaltungsgerichtOhrdrufer Wölfin darf weiterhin nicht geschossen werden

09. Juli 2020, 17:28 Uhr

Die Abschussgenehmigung für die Wölfin, die unter anderem im Ilm-Kreis unterwegs ist, bleibt ausgesetzt. Das hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar beschlossen.

Die bei Ohrdruf lebende Wölfin darf weiterhin nicht getötet werden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht setzte die Abschussgenehmigung bis auf Weiteres aus.

Abschuss der Wölfin vom Ministerium beantragt

Die Genehmigung zum Abschuss sei "höchstwahrscheinlich rechtswidrig", weil sie ausschließlich Belange des Artenschutzes berücksichtige, so das Gericht.

Das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz hatte Ende vergangenen Jahres einem Abschuss zugestimmt. Beantragt hatte das zuvor das Umweltministerium. Die Wölfin gehöre zwar zu einer streng geschützten Tierart, der Abschuss sei aber gerechtfertigt, um Schäfer vor weiterem wirtschaftlichen Schaden zu bewahren, hieß es in der Begründung. Die Wölfin hatte mehrfach Zäune überwunden und Schafe und Ziegen gerissen.

Wolf genießt besonderen Schutz

Im Februar jedoch gab das Verwaltungsgericht Gera einem Eilantrag des Naturschutzbundes Nabu statt und verbot den Abschuss einstweilig. Das Landesamt hätte vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin auf dem Standortübungsplatz Ohrdruf besonderen Schutz beanspruchen könne, so die Einschätzung der Richter. Dem schloss sich nun auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar an. Eine endgültige Entscheidung in der Sache steht noch aus.

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Quelle: MDR THÜRINGEN/mm

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 09. Juli 2020 | 14:00 Uhr

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