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Der 43-Jährige wurde bereits im Oktober unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Bildrechte: MDR/Florian Gierwert

JustizNach rassistischem Angriff: Haftstrafe für Straßenbahn-Schläger abgemildert

10. Oktober 2023, 17:34 Uhr

2021 hat der Angeklagte einen Jugendlichen aus Syrien rassistisch beleidigt und verprügelt. Nun wurde der 43-Jährige erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes Urteil aufgehoben.

von MDR THÜRINGEN

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Im erneuten Prozess um einen rassistischen Angriff in einer Straßenbahn in Erfurt hat das Landgericht die Haftstrafe des Täters abgemildert. Der heute 43-Jährige wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, wie ein Sprecher des Landgerichts nach der Urteilsverkündung mitteilte.

Bundesgerichtshof hebt Urteil auf

Im Oktober 2021 hatte das Gericht den Deutschen bereits unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und neun Monaten Haftstrafe verurteilt. Seine Tat sei rassistisch einzuordnen, hieß es. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil jedoch aufgehoben und eine Wiederaufnahme der Verhandlung gefordert.

Der BGH hatte ungenaue Angaben in der Urteilsbegründung bemängelt. So hätte etwa genauer begründet werden müssen, weshalb die Tritte und Schläge des Angeklagten lebensbedrohlich gewesen seien. Der grundsätzliche Schuldspruch war aber nicht in Frage gestellt worden.

Täter stand Alkohol- und Drogeneinfluss

Der 43-Jährige hatte im April 2021 einen Jugendlichem aus Syrien rassistisch beleidigt und verprügelt. Videos der Attacke gingen damals durch die sozialen Medien. Bei der Neuverhandlung stellte das Landgericht Erfurt fest, dass der Angeklagte bei seiner Tat unter deutlich stärkerem Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden habe als zunächst angenommen.

Auch deshalb wurde seine Haftstrafe um neun Monate reduziert. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil jetzt anfechten. Der mittlerweile 20-jährige Syrer sagte, er spüre nach der Tat noch immer die psychischen Folgeschäden.

Von der neuen Strafe gilt ein Monat wegen der langen Dauer des Verfahrens als bereits vollstreckt, sagte der Gerichtssprecher.

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MDR (sh/jn)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 10. Oktober 2023 | 19:00 Uhr