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Thomas Weigelt (parteilos) Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Saale-Orla-KreisBad Lobenstein: Bürgermeister Weigelt vorläufig des Dienstes enthoben

31. August 2022, 13:28 Uhr

Der Angriff auf einen Lokaljournalisten der "Ostthüringer Zeitung" auf einem Marktfest in Bad Lobenstein ist nur eine von mehreren Dienstpflichtverletzungen, die Thomas Weigelt angelastet werden. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Saale-Orla-Kreises zog nun Konsequenzen.

von MDR THÜRINGEN

Der Bürgermeister von Bad Lobenstein, Thomas Weigelt (parteilos), ist vorläufig seines Dienstes enthoben worden. Dies teilte ein Pressesprecher des Landratsamts Saale-Orla-Kreis am Mittwoch mit. Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde des Saale-Orla-Kreises sei nach dienstrechtlicher Prüfung mehrerer schwerwiegender Verfehlungen des Stadtoberhauptes zu diesem Entschluss gekommen.

Einen entsprechenden Bescheid habe Weigelts Anwalt am Mittwochvormittag erhalten. Damit sei Weigelt ab sofort vorläufig aus dem Dienst enthoben. Der erste Beigeordnete des Bürgermeisters, Klaus Möller (Linke), werde die Amtsgeschäfte ab sofort übernehmen.

Verweis auf Thüringer Disziplinargesetz

"Rechtliche Grundlage für diesen drastischen, thüringenweit äußerst seltenen Vorgang ist das Thüringer Disziplinargesetz", heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes. Demzufolge sei es möglich, Beamte und Wahlbeamte wie Bürgermeister, nach schwerwiegenden Verfehlungen vorläufig aus dem Amt zu entheben.

Konkret führt die Rechtsaufsichtsbehörde "sechs erhebliche Dienstpflichtverletzungen" auf, die nicht nur aufgrund der Anzahl, sondern auch aufgrund ihrer Verschiedenheit - Diffamierung von Verfassungsorganen, finanzielle Schädigung der Stadt Bad Lobenstein, körperlicher Angriff - "nicht als Augenblicksversagen oder versehentliches Fehlverhalten abgetan werden können". Der letzte Vorwurf betrifft den Angriff Weigelts auf einen Lokaljournalisten der Ostthüringer Zeitung.

Ende des Beamtenverhältnisses wahrscheinlich

Da Weigelt aufgrund der Art und Weise, der Summe und der Schwere der Vorwürfe, die gegen ihn im Raum stünden, voraussichtlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt werde, könne er durch die Rechtsaufsichtsbehörde gemäß Paragraf 42 des Thüringer Disziplinargesetzes bereits vor Abschluss des Verfahrens des Dienstes enthoben werden, heißt es weiter.

Der Begriff "voraussichtlich" sei nicht als Vorverurteilung zu verstehen. Es sei aber insgesamt wahrscheinlich, dass Weigelt aus dem Beamtenverhältnis entlassen werde. Aus Sicht der Behörde überwiege das Interesse, den Bürgermeister vom Dienst fernzuhalten, als dessen Recht, weiter im Amt beschäftigt zu sein.

Weigelt werde weiter bezahlt, seine Dienstbezüge würden aber gekürzt. Die Rechtsaufsichtsbehörde werde jetzt weiter ermitteln und will Disziplinarklage erheben. Entschieden werde müsste die Klage vom Verwaltungsgericht Meiningen.

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MDR (mm)

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 31. August 2022 | 14:00 Uhr

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