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Mögliche BerufungJulian Assange wird vorerst nicht an die USA ausgeliefert

26. März 2024, 15:38 Uhr

Aufschub für Julian Assange: Die britische Justiz hat ihre Entscheidung über eine letzte Berufungsmöglichkeit für den inhaftierten Wikileaks-Gründer am Dienstag vertagt und neue Garantien von den USA gefordert. Die Richter in London setzten den Anwälten der US-Regierung eine Frist von drei Wochen, um "auf zufriedenstellende Weise" zu garantieren, dass Assange bei einem Verfahren in den USA unter dem Schutz der Gesetze zur Meinungsfreiheit stehe und ihm nicht die Todesstrafe drohe.

Das juristische Tauziehen über eine Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange von Großbritannien an die USA geht weiter. Ein Londoner Gericht vertagte die Entscheidung darüber, ob Assange ein weiteres Mal Berufung einlegen darf. Wie die Richter ausführten, wurde der Berufungsantrag in den meisten Punkten abgelehnt. Bei den übrigen Punkten hänge es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten. Dafür setzten die Richter eine Frist von drei Wochen.

Die USA sollen nach Willen des Gerichts unter anderem eine Versicherung abgeben, dass der Prozess gegen Assange in den USA das Recht auf freie Meinungsäußerung respektiere und die Todesstrafe nicht angewendet würde. Verstreicht die dreiwöchige Frist, ohne dass die Garantien gegeben werden, soll es direkt eine Berufungsverhandlung geben. Werden die Garantien rechtzeitig abgegeben, soll eine Entscheidung auf Grundlage einer weiteren Anhörung am 20. Mai fallen.

Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Washington wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan und viele weitere geheime Dokumente gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assanges Unterstützer sehen ihn hingegen als Journalisten, der wegen der Aufdeckung von US-Kriegsverbrechen ins Visier der Justiz in Washington geraten ist.

Juristische Mittel fast ausgeschöpft

Das Urteil am Dienstag nach einer zweitägigen Anhörung war mit Spannung erwartet worden. Assanges Frau Stella hatte die Befürchtung geäußert, er könne bei einer Ablehnung des Berufungsantrags unverzüglich in ein Flugzeug in die USA gesetzt werden. Das ist nun vorerst abgewendet. Doch Assange kämpft weiterhin zunächst nur darum, gegen die bereits beschlossene Auslieferung überhaupt juristisch noch einmal Widerspruch einlegen zu dürfen. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, bliebe ihm nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Julian Assange am Fenster der ecuadorianischen Botschaft in London im Jahr 2021. Bildrechte: picture alliance/dpa/PA Wire | Dominic Lipinski

Stella Assange fürchtet wegen der erwarteten harten Haftbedingungen in den USA und der labilen Psyche ihres Mannes um sein Leben. Suizid-Gefahr war auch der Grund, warum eine Richterin in erster Instanz die Auslieferung zunächst abgelehnt hatte. Doch die Entscheidung wurde später gekippt. Die britische Regierung stimmte seiner Auslieferung bereits zu. 

Assange sitzt seit beinahe fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Vor seiner Festnahme im April 2019 hatte er sich mehrere Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen. Diese hatten ihn zunächst wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden ins Visier genommen. Diese Anschuldigungen wurden später jedoch aus Mangel an Beweisen fallen gelassen.

EPD/AFP/dpa (ala)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 26. März 2024 | 12:30 Uhr