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Informationen für geflüchtete Menschen aus der UkraineAnkommen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

22. März 2022, 18:47 Uhr

Willkommen! Ein sicherer Ort dürfte für Menschen aus Kriegsgebieten erst einmal das Allerwichtigste sein. Doch andere Fragen schließen sich an. Wo kann ich wohnen? Wovon soll ich leben? Wer hilft, wenn ich krank bin? Wir möchten Orientierung bieten.

Alle, die vor Kriegsbeginn in der Ukraine gelebt haben, dürfen nach Deutschland einreisen und vorerst bleiben. Wer jetzt aus dem Kriegsgebiet kommt, muss in der Regel kein aufwendiges Asylverfahren durchlaufen und braucht kein Visum. Es kann der "vorübergehende Schutz" nach dem Aufenthaltsgesetz beantragt werden. Das Gesetz legt zum Beispiel auch fest, dass die Ankommenden gleichmäßig im Land verteilt werden können. Das soll verhindern, dass die Versorgung mancherorts an ihre Grenzen kommt.

Obwohl Ukrainerinnen und Ukrainer kein Asyl beantragen müssen, bekommen sie die gleichen Leistungen wie Asylbewerbende. Sie müssen auch nicht in einer staatlichen Aufnahmeeinrichtung bleiben, wenn sie privat unterkommen können. Um Unterstützung zu bekommen, müssen sich Ankommende allerdings registrieren. Das geht bei den Ausländerbehörden und Sozialämtern. Zudem haben dafür auch viele Städte und die Landkreise zentrale Anlaufstellen eingerichtet. Zuerst bekommt man eine vorläufige Bescheinigung. Danach wird der sogenannte elektronische Aufenthaltstitel ausgestellt. Das ist auch wichtig für die Menschen, die privat untergekommen sind und in Deutschland bleiben wollen. Wer den Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde hat, darf arbeiten, einen Sprachkurs besuchen und Kinder bekommen Zugang zu Schule und Kita.   

Für die praktische Umsetzung vor Ort sind die Bundesländer beziehungsweise die Verwaltungseinheiten darunter – also die Städte und Kreise – zuständig. Ein Überblick für Mitteldeutschland: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. 

Sachsen

Wichtigster Ansprechpartner für alle Fragen zum Aufenthalt, Unterkunft und sozialen Leistungen sind die Ausländerbehörden und Sozialbehörden in den Landratsämtern der Kreise. In den Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig sind die verantwortlichen Stellen in den Stadtverwaltungen zu finden. 

Einen Überblick finden Sie hier: 

Allgemeine Rechtsvorschriften - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - sachsen.de

Grundsätzlich können Geflüchtete aus der Ukraine in alle sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen kommen – sie müssen es jedoch nicht. Dort bekommen sie unabhängig vom Aufenthaltsstatus Hilfe (Unterbringung, Verpflegung, akute medizinische Versorgung). Von den Erstaufnahmeeinrichtungen aus verteilen die Behörden die Menschen in Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungen in ganz Sachsen. 

Sachsen-Anhalt

Ankommende Geflüchtete sollten sich in der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde in den Landratsämtern der Kreise melden. In den Städten Magdeburg und Halle sitzt die zuständige Behörde in der Stadtverwaltung. 

Bildrechte: MDR/Stephan Schulz

Einen Überblick finden Sie hier:  

Ausländerbehörden (sachsen-anhalt.de)

Wer keine andere Möglichkeit hat, kann in Sachsen-Anhalt in einer der beiden zentralen Unterkünfte unterkommen: 

Hotel Ambiente, Gröperstraße 88 in 38820 Halberstadt 

Skyhotel Merseburg, Thüringer Weg 28 in 06217 Merseburg

Thüringen

Auch in Thüringen müssen Ankommende nicht zwangsläufig in die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl, wenn sie stattdessen bei Verwandten oder Freunden unterkommen können. Um den Aufenthaltstitel zu bekommen, müssen sie sich bei den in Thüringen zuständigen Ausländerbehörden vor Ort melden: in den Landratsämtern der Kreise beziehungsweise in den Stadtverwaltungen der Städte Erfurt, Jena, Weimar, Gera und Suhl. 

Einen Überblick finden Sie hier: 

Ukraine | Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge (thueringen.de)