Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
ProgrammProgrammMusikMusikPodcastsNachhörenNachhörenWetter & VerkehrWetter & VerkehrTeam & KontaktTeam & KontaktSerbski rozhłós
Bereits ab 55 Jahren sollte man sich mit der eigenen Rente beschäftigen. Rentenberater Christian Lindner erklärt, warum. Bildrechte: Colourbox.de

RentenberatungWas gibt es Neues bei der Rente?

Das klingt doch gut: Ab Juli gibt es mehr Rente. Gilt das für alle Rentnerinnen und Rentner oder gehen auch manche leer aus? Auch neu: Der Rentenwert in Ost und West wird angeglichen. Was heißt das praktisch? Es antwortete der unabhängige Rentenberater Christian Lindner.

Unser Expertenrat zum Thema "Rente" kam wieder bestens bei unseren Hörerinnen und Hörern an. Fragen kamen per Mail und über unsere App. Der unabhängige Rentenberater Christian Lindner hat außerdem wieder mit stoischer Gelassenheit in Ruhe zugehört, was unseren Anrufern auf dem Herzen liegt und mit Rat und Tipps geholfen, auch beim Thema "Rentenerhöhung am 1. Juli".

Den gesamten Expertenrat können Sie sich hier anhören:

Das war für uns im Gespräch mit Rentenberater Lindner besonders spannend:

Rentenerhöhung ab 1. Juli

1. Ab 1. Juli gibt es eine Rentenerhöhung - im Osten 5,86 Prozent, rund 21 Millionen Menschen profitieren. Nachdem der Rentenwert in den vergangenen Jahren zwischen Ost und West schrittweise angeglichen wurden, ist er in diesem Jahr erstmals seit Wiedervereinigung tatsächlich gleich.

Der Rentenwert ist der Eurobetrag, den man für einen Entgeltpunkt erhält (bisher: 36,02 Euro im Westen und 35,52 Euro im Osten - 37,60 Euro bundesweit). Das geschieht sogar ein Jahr früher, weil die Lohnentwicklung im Osten besser verlaufen ist als erwartet.

Es ist einfach zu verworren und viel zu vieles zu beachten - beim Thema Rente hat der unabhängige Rentenberater Christian Lindner Duchblick und fasst für uns zusammen. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Der Rentenantrag - besser früher als zu spät

2. Bereits ab dem 55. Geburtstag ist es sinnvoll, sich erstmals mit der eigenen Rente auseinanderzusetzen. WICHTIG: Geburtsjahrgänge 1959 und 1960 sollten schon jetzt einen Rentenantrag stellen, weil sie jetzt schon Rentenanspruch haben (ist vielen gar nicht bewusst). Das liegt daran, weil es seit diesem Jahr keine Zuverdienstgrenze gibt. Man kann also neben Erwerbslohn auch schon Rente beziehen.

Generell sollte man den Antrag vier bis fünf Monate vor Renteneintritt stellen und auf Folgendes achten: Man wird bei der Antragsstellung nach einer Hochrechnung des Entgelts bis Rentenbeginn gefragt. Dem muss man nicht zustimmen und sollte es gerade dann nicht machen, wenn Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld noch ausstehen.

Sonderzahlungen werden bei der Hochrechnung nicht berücksichtigt und können die Rente schmälern. Stimmt man nicht zu, dann meldet der Arbeitgeber dies der Rentenversicherung selbst. Einziger Nachteil: Rentenbescheid könnte nicht pünktlich kommen.

Endlich Renter! Nicht ganz leicht sind die vielen Regelungen. Zweimal im Jahr gibt MDR SACHSEN ein Update. Bildrechte: Colourbox.de

Ich bekomme keine Rentenerhöhung - warum ist das so?

3. Anpassungsbescheide mit Steigerung ab Juli sollte man dann kritisch sehen, wenn dort keine Rentenerhöhung oder unklare Beträge enthalten sind. Dann sollte man bei Rentenversicherung nachfragen bzw. Widerspruch einlegen: Dafür reicht ein Drei-Zeiler, der schriftlich oder per Fax eingereicht werden muss.

Eine E-Mail ist problematisch, weil sie eigentlich keine schriftliche Widerspruchseinlegung darstellt und damit rechtlich nicht wirksam ist. Es gibt aber auch wenige Ausnahmen, bei denen die Rentenerhöhung kommt, sie sich aber nicht auf das tatsächliche Einkommen auswirkt:

Fall 1.) Rentner, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung empfangen. Diese Leistungen werden dann mit der Rente gegengerechnet.

Fall 2.) Rentner in Aussparung. Das kann z.B. passieren, wenn Zusatzversorgungen nach der Wende nachträglich als fehlerhaft gelten und nicht anerkannt wurden. Da die Entgeltpunkte rückwirkend nicht einkassiert werden können, erhält man solange keine Rentenanpassung wie die Rente ohne Zusatzversorgung nicht höher ist als die eingefrorene Rente mit Zusatzversorgung.

Alle Expertenrat-Audios hier nachhören:

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Expertenrat | 27. Juni 2023 | 10:00 Uhr