Energiepreise 200 Euro vom Staat: Studierende können ab sofort Energiepauschale beantragen

15. März 2023, 16:32 Uhr

Rentnerinnen und Rentner haben bereits im Dezember ihre Energiepauschale erhalten. Studierende warten noch immer auf die versprochene Unterstützung vom Bund. Seit Mittwoch können Sie sich anmelden. Was gibt es für die Beantragung zu beachten?

Studierende können nach langem Warten die vom Bund zugesagte Energiepreispauschale von 200 Euro abrufen. Auf einer eigens dafür entwickelten Plattform können sie sich seit dem 15. März für die Pauschale anmelden.

Wie läuft die Beantragung für Studierende ab?

Das Land Sachsen-Anhalt war vom Bund beauftragt worden, eine solche Plattform federführend für alle Bundesländer einzurichten. Dadurch sollte eine bundesweit einheitliche Antragsstellung gewährleistet werden. Seit dem 15. März könnten die rund 3,5 Millionen Studierenden und Fachschüler in Deutschland über die Website die Einmalzahlung beantragen.

Was wird für die Beantragung benötigt?

Bei der Beantragung müssen die Daten und eine Kontoverbindung des Antragstellers hinterlegt werden. Eine Anleitung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Um sich auf der Seite für den Antrag auszuweisen, müssen Studierende ein sogenanntes BundID-Konto haben. Notwendig sei der Weg über die eigens eingerichtete Plattform, da Direktzahlungen vom Bund an Bürger nicht vorgesehen seien, sagte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Lydia Hüskens (FDP), im Februar. Darüber hinaus erreiche Abwicklung über das Bafög nicht alle Studierenden.

Wofür gibt es die Energiepauschale?

Die Hilfszahlung soll vor allem die steigenden Wohnkosten aufgrund der Energiekrise abfedern. Über die neue Plattform würden Beantragung, Bewilligung und Auszahlung "voll automatisiert" und "unkompliziert" abgewickelt, so Hüskens. Ob die Einmalzahlung allein die teils massiven Kostensteigerungen für Studierende wirklich ausreichend abfedert, ist aber mehr als fraglich.

Wer darf die Energiepauschale beantragen?

Die Einmalzahlung können sich alle Studierenden abholen, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder an einer entsprechenden Ausbildungsstätte angemeldet waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland. In Sachsen sind es demnach rund 160.000, in Sachsen-Anhalt etwa 60.000 und in Thüringen rund 165.000 Studierende und Fachschüler. Deutschlandweit sind nach Angaben von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger etwa 3,5 Millionen Menschen antragsberechtigt. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei Sozialleistungen angerechnet werden.

MDR (Daniel Salpius/ben)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 14. Februar 2023 | 19:00 Uhr

3 Kommentare

Denkschnecke am 15.02.2023

Und dann? Der Semesterbeitrag geht ja nicht an die Uni-Haushalte, sondern an unabhängige Institutionen: Die Studentenwerke (i.A. Anstalten öffentlichen Rechts), dann Verkehrsbetriebe fürs Semesterticket, und an die Studierendenschaft. Zudem sind das (abh. vom Semesterticket) meist weniger als 200,-. Sollen dann die Uni-Haushalte etwa in Vorleistung gehen? Und was ist mit privaten Hochschulen?
Also: Klingt einfach, ist es aber ganz und gar nicht. Hat vielleicht seinen Grund, dass man das nicht in Betracht gezogen hat.

Ilse am 14.02.2023

Seit etwa einem Jahr, Preisexplosionen an allen Fronten u. der Winter ist bis zur Auszahlung der 200€ fast vorbei -Scholz & Co. haben es erfolgreich geschafft, mit eiserner Ignoranz, dieses soweit hinaus zu zaudern, das macht die Spitzenklasse der (H)Ampel aus.

Anni22 am 14.02.2023

Ja typisch, auf einfache Lösungen kommt keiner. An jeder Uni zahlt man Semesterbeitrag. Hätte man ohne Probleme einmal um 200 Euro kürzen können. Aber so einfache Lösungen sind natürlich nicht denkbar. Jetzt wird es wieder in jedem Bundesland ein anderes Verfahren geben.

Mehr aus Politik

Mehr aus Deutschland