DEFA-Gründung 17. Mai 1946:Die Geschichte des volkseigenen Filmstudios
Das volkseigene Filmstudio der DDR wurde 1946 gegründet. Insgesamt entstanden in den DEFA-Studios ungefähr 700 Spielfilme, 750 Animationsfilme sowie 2.250 Dokumentar- und Kurzfilme. Bis heute in Erinnerung geblieben sind zum Beispiel Filmklassiker wie "Die Legende von Paul und Paula" von 1972 oder "Solo Sunny" von 1980, ebenso wie der kurz nach der Uraufführung verbotene Film mit Manfred Krug "Die Spur der Steine von 1966, um nur drei zu nennen.
Am 17. Mai 1946 überreichte der sowjetische Kulturoffizier Sergej Tulpanowin Babelsberg die Gründungsurkunde. Es war die Geburtsstunde der Deutschen Film Aktiengesellschaft (DEFA), die zunächst als sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft bestand. Ein neues Kapitel deutscher Filmgeschichte sollte geschrieben werden. Seit 1952 lagen alle Aktienanteile in den Händen der 1949 gegründeten DDR und aus der DEFA wurde ein Staatsbetrieb. Auf dem alten UFA-Gelände entstand das Studio für Spielfilme.
DEFA
ist die Abkürzung für "Deutsche Film-Aktiengesellschaft"
Die Animationsfilmproduktion, der populärwissenschaftliche Film und der Werbe- und Dokumentarfilm siedelten sich schließlich in Dresden, Babelsberg, Alt Nowawes und in Berlin an. Ende der 80er-Jahre bestand die DEFA aus drei Bereichen: dem VEB DEFA-Studio für Spielfilme und Dokumentarfilme Berlin/Babelsberg und dem VEB Trickfilmstudio Dresden. Bis zum Ende der DDR produzierte die DEFA etwa 700 Spielfilme, davon ca. 160 für Kinder. Etwa 550 Filme entstanden für das Fernsehen. Insgesamt dreieinhalbtausend Künstler, Techniker, Handwerker und Angestellte beschäftigte die DEFA.
Antifaschismus ist erstes DEFA-Programm
Auf die inhaltliche Arbeit nahm die Kulturabteilung des ZK der SED direkt Einfluss. Der "UFA-Traumwelt" sollten Filme über konkrete Zeitprobleme mit sozialer Prägnanz entgegen gestellt werden. Man wollte aufklären, die Menschen, die den Faschismus mitgetragen hatten, umerziehen. Antifaschismus wurde zum Programm der DEFA. Bereits die ersten Filme entstanden zu diesem Thema: Wolfgang Staudtes "Die Mörder sind unter uns" und Kurt Maetzigs "Ehe im Schatten". Auch später behandeln künstlerisch anspruchsvolle Filme dieses Thema: "Sterne" (1959) und "Ich war neunzehn" (1968) von Konrad Wolf, "Nackt unter Wölfen" (1962) und "Jakob der Lügner" (1974) von Frank Beyer, "Die Verlobte" (1980) von Günter Reisch und Günther Rücker.
Regisseure flüchten in die Vergangenheit oder den Westen
Die DEFA hatte als Staatsunternehmen den Auftrag, die Bürger für die gemeinsame Sache des Sozialismus zu motivieren. Das sollte einerseits mit historischen Propagandafilmen erreicht werden (Filme über Ernst Thälmann, Karl Liebknecht, Clara Zetkin) und andererseits mit geeigneten Gegenwartsstoffen gelingen. Gerade die Gegenwartsfilme, deren Drehbücher unzählige Male geprüft und korrigiert wurden, lassen das widerspruchsvolle Verhältnis von Kunst und Politik in der DDR erkennen.
Trotz aller Einschränkungen enthielten diese Filme auch immer eigene Erfahrungen und Wünsche der Zuschauer. Diese Filme waren Kassenschlager und führten jeweils zu Debatten auf Parteiebene. So kam 1957 Gerhard Kleins Film über junge Leute in der geteilten Stadt, "Berlin-Ecke Schönhauser", zwar noch in die Kinos, "Berlin um die Ecke" aber wurde verboten.
Alle Unternehmen der Filmproduktion und des Filmverleihs in der DDR
unterstanden einer zentralen staatlichen Leitung: dem Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Film.
Zensur und Schikane ...
1965 fielen zehn Filme dem berüchtigten 11. ZK-Plenum der SED zum Opfer. Als einige Zeit später auch Frank Beyers legendärer Film "Spur der Steine" verboten wurde, begann für viele Filmemacher eine schwere Zeit: Die Flucht in die Vergangenheit oder die Flucht gen Westen schienen oftmals die letzten Auswege zu sein, einige versuchten sich beim Fernsehen der DDR, andere gingen ans Theater oder übernahmen ungeliebte DEFA-Projekte. Anfang der 70er-Jahre änderte sich der harte Kurs gegenüber den Filmautoren und Regisseuren. Man bediente sich nun subtiler Zensurmaßnahmen. Eingereichte Drehbücher wurden nun nicht mehr einfach abgelehnt, sondern diskutiert, aufgeschoben, geändert.
Das war langwierig und frustrierend, aber irgendwann wollten die Regisseure und Autoren ihre Filme doch auf die Leinwand bringen. Für die Freigabe eines Films war offiziell die "Hauptverwaltung Film" zuständig. Bei ideologisch nicht korrekt erscheinenden Filmen wurde die ZK-Abteilung Kultur konsultiert. Häufig sahen sich auch Politbüro-Mitglieder vorab einen Film an, um dann sofort eine Entscheidung zu treffen. Gegebenfalls musste der Film noch in die gewünschte Richtung bearbeitet werden, bevor er in die Kinos kam.
... trotzdem gelingen auch Kultfilme
Zur Unterhaltung produzierte die DEFA die beliebten Indianerfilme. Einzelne Regisseure wagten dennoch den Gegenwartsfilm: Roland Gräf ("Märkische Forschungen") und Egon Günther ("Die Schlüssel") gingen neue Wege mit dokumentarischen Mitteln. Andere fanden mit Frauenfiguren die Möglichkeit, Aufrichtigkeit und das Recht auf Individualität zu thematisieren (Egon Günthers "Der Dritte" 1971, Heiner Carows "Die Legende von Paul und Paula" 1972 und Konrad Wolfs "Solo Sunny" 1980).
Die Hauptverwaltung Film
nahm maßgeblich Einfluß auf die Filmproduktion und fungierte als "Zensurbehörde".
Am 1. Juli 1990 wurde die DEFA in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt und in Treuhandverwaltung überführt. 1992 kaufte der französische Konzern CGE das Spielfilmstudio der DEFA. Das Dokumentarfilmstudio wurde nach einer kurzen Übergangsphase in treuhänderischer Verwaltung aufgelöst.
Eine erste Version des Artikels erschien im Januar 2016. Der Artikel wurde im Mai 2023 überarbeitet.
Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR Zeitreise | 16. Mai 2021 | 22:00 Uhr