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Winterräumdienst auf Gehwegen und im KleingartenWer muss Schnee und Glatteis entfernen?

10. Februar 2021, 10:04 Uhr

Schnee und Glätte können vor der eigenen Haustür für Probleme sorgen: Wer muss welche Wege räumen? Wer ist verantwortlich und zahlt, wenn sich jemand verletzt? Muss in der Kleingartenanlage Schnee geschippt werden? So ist die Rechtslage.

Der Winter kann Grundstücksbesitzer zur Verzweiflung bringen. Es regnet, es friert, es schneit – viel Verletzungspotential also für die eigene Familie und für andere. Aber muss man wirklich vor seiner Haustür "kehren", wenn es geschneit oder gefroren hat?

Natürlich muss man, Eigentum verpflichtet. Wenn Schnee fällt, habe ich den Weg vor meinem Grundstück zu räumen. In Deutschland übrigens mindestens auf einer Breite von 1,20 Metern, das soll die zweifache Schulterbreite eines Durchschnittsmenschen sein.

Thomas Kinschewski | Rechtsanwalt

Wann muss gestreut werden?

Die Streupflicht gilt schon um sieben Uhr morgens, am Wochenende darf immerhin bis neun Uhr ausgeschlafen werden. Bei öffentlichen Gehwegen ist für die Räumung übrigens die Gemeinde verantwortlich, oft geben diese die Pflicht aber weiter an den Hauseigentümer und der wiederum an den Mieter. Der Bewohner muss dann vor allem auch dafür sorgen, dass Tür, Briefkasten oder Mülltonnen gut zugänglich sind. Ansonsten kann er bei Unfällen haftbar gemacht werden.

Fall: Postbotin rutscht trotz Räumung aus

Doch was, wenn vorschriftsmäßig geräumt wurde, sich aber trotzdem jemand auf einem Rest Glatteis verletzt?

In diesem konkreten Fall ist eine Zeitungszustellerin auf einer Glatteisinsel ausgerutscht - ansonsten war aber geräumt. Sie wollte trotzdem Schmerzensgeld, weil es ihr danach richtig schlecht ging.

Thomas Kinschewski | Rechtsanwalt

Hier hat das Gericht allerdings im Sinne der Verhältnismäßigkeit entschieden.

Das OLG Brandenburg sagt: Leute, übertreibt es mal nicht. Wir müssen ja auch gucken: Was ist dem Mann zumutbar, dem das Grundstück gehört. Muss der wirklich mit einer Zahnbürste die Fugen vom Eis befreien oder reicht es, wenn er gründlich mit einem Schneeschieber über die ganze Breite geht und es bleibt ein Eisplättchen liegen? Denn ein bisschen Eigenverantwortung hat man als Fußgänger auch noch, hinzuschauen, wohin man seinen Schuh setzt.

Thomas Kinschewski | Rechtsanwalt

Fußgänger haben eine Eigenverantwortung

Deshalb sagt das Gericht: Es gibt keinen Schadensersatz. Die Klage wurde in letzter Instanz abgewiesen. Nach dem gleichen Prinzip können Eigentümer und Mieter auch nicht verantwortlich gemacht werden, wenn sie zur Zeit des Schneefalls gar nichts vom Wetter mitbekommen haben, weil sie beispielsweise bei der Arbeit waren. Rechtsanwalt Thomas Kinschewski sagt:

Niemand muss eine Webcam auf seiner Terrasse installieren, um zu kontrollieren, ob es anfängt zu schneien. Das geht dann doch zu weit.

Räumpflicht in der Kleingartenanlage

Etwas anders verhält es sich bei Wegen innerhalb einer Kleingartenanlage, sagt Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch. Dann entscheidet die Mitgliederversammlung, ob im Winter geräumt wird oder nicht. Ist die Anlage öffentlich zugänglich und der Winterdienst wird nicht geregelt, geht der Verein ein gewisses Risiko ein, denn er ist für die Sicherheit der Anlage verantwortlich und haftet, wenn etwas passiert. Dagegen hilft auch kein Schild mit der Aufschrift: "Kein Winterdienst". So ein Schild mindert die Haftung, schließt sie aber nicht gänzlich aus.

Der Artikel garantiert keine verbindliche Rechtsauskunft.

Quellen: Rechtsanwalt Thomas Kinschewski, Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR Garten | 24. November 2019 | 08:30 Uhr