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Ukrainische Geflüchtete an der Grenze zu Polen. Kommen sie bis nach Deutschland, dürfen sie mit ihrer ukrainischen Fahrerlaubnis Auto fahren. Bildrechte: picture alliance/dpa/BELGA | Nicolas Maeterlinck

Hörer machen ProgrammUkrainische Führerscheine in Deutschland weiterhin gültig

22. Februar 2023, 07:09 Uhr

Der Führerschein der Geflüchteten aus der Ukraine ist auch in Deutschland gültig. Doch zunächst galt diese Regelung nur bis zum 23. Februar 2023. MDR AKTUELL-Hörer Gregor Muche möchte wissen, wie es nach dem Stichtag weitergeht und welche Regeln jetzt gelten.

Das Wichtigste zuerst: Ukrainische Geflüchtete dürfen auch nach dem 23. Februar auf deutschen Straßen Auto fahren und brauchen dafür nicht mehr als die Fahrerlaubnis aus ihrem Heimatland. Denn solange sie hier Schutz genießen, soll auch ihr Führerschein gültig sein. So hatte es das EU-Parlament im Juli 2022 entscheiden.

Grundlage ist die sogenannte EU-Massenzustromrichtlinie. Lena Düpont sitzt für die CDU im Europaparlament und sagt: "Die temporäre Schutzrichtlinie, in Deutschland auch Massenzustromrichtlinie genannt, sieht zunächst einen Schutzstatus für ein Jahr vor. In der Regelung beinhaltet war aber von vornherein die Möglichkeit für Verlängerungen. Einmal automatisch, sofern sich der Rat nicht anders entscheidet, um ein Jahr und dann mit der Möglichkeit, sie um weitere zwei Jahre zu verlängern."

Die Massenzustromrichtlinie wurde 2001 als Antwort auf den Jugoslawienkrieg erarbeitet und soll gewährleisten, dass die EU-Staaten schnell und unkompliziert viele Geflüchtete aufnehmen können. Im Zuge des Ukraine-Kriegs hat die EU die Richtlinie erstmals aktiviert: "Von dieser Möglichkeit, sie zu verlängern, hat der Rat im vergangenen Oktober Gebrauch gemacht. Das heißt, der jetzige Schutzstatus verlängert sich automatisch bis Ende Februar 2024", erklärt Düpont. Das bedeutet: Auch die ukrainischen Führerscheine sind mindestens bis Februar 2024 gültig.

Sonderregelung für Schutzsuchende

Das ist eine Ausnahme, denn normalerweise gelten für Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern andere Regeln, wie Alexander Schnaars, Sprecher des ADAC erläutert: "Grundsätzlich betrifft das immer die Fälle, wenn man auch seinen Wohnsitz in Deutschland begründen will und da sind ausländische Führerscheine, sobald man seinen Wohnsitz hier begründet hat, sechs Monate gültig."

Danach muss der Führerschein gegen ein deutsches Dokument umgetauscht werden und es gebe unterschiedliche Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis: "Grundsätzlich muss dann eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Aber auch da gibt es Ausnahmen: Es muss beispielsweise keine Prüfung abgelegt werden, wenn im Ausstellerland die EU-einheitlichen Mindeststandards sichergestellt sind für die Prüfung. Die Schweiz wäre hier beispielsweise zu nennen", erklärt Schnaars.

Den Ukrainerinnen und Ukrainern darf das aber fürs Erste egal sein. Sollten sie in eine Verkehrskontrolle geraten, wird der Polizist auch weiter die ukrainische Fahrerlaubnis akzeptieren.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 22. Februar 2023 | 06:00 Uhr

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