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Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gefällt. Bildrechte: imago/PicturePoint

DatenschutzBundesverwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

07. September 2023, 14:55 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als vollständig europarechtswidrig eingestuft. Die Regelung dürfe nicht mehr angewendet werden, teilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag mit.

Nach dem Europäischen Gerichtshof hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht die bisherige deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt. Diese sei mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation unvereinbar und daher nicht anwendbar, erklärte das Gericht am Donnerstag in Leipzig.

In der Politik wird bereits darüber gestritten, wie die Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Zukunft aussehen könnte. (Az. 6 C 6.22 u.a.)

Gericht: Keine objektiven Kriterien für Datenspeicherung

Die Regelung im Telekommunikationsgesetz zur Speicherung von Rufnummern, IP-Adressen oder der Dauer von Verbindungen genüge "schon deshalb nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, weil keine objektiven Kriterien bestimmt werden, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen", urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit. IP-Adressen dürften zwar zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gespeichert werden, allerdings sei das im Telekommunikationsgesetz nicht so eindeutig bestimmt.

Regelung wird seit Jahren nicht mehr angewandt

Das Bundesverwaltungsgericht musste über Klagen der Telekommunikationsunternehmen Telekom und Spacenet entscheiden. Es setzte das Verfahren 2019 aus und legte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob die deutschen Vorschriften gegen EU-Recht verstießen. Das bejahte dieser im September 2022. Dieses Urteil berücksichtigte das Bundesverwaltungsgericht bei seiner nun veröffentlichten Entscheidung.

Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wird schon seit sechs Jahren nicht mehr angewandt.

Afp,dpa (nvm)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 20. September 2022 | 12:00 Uhr