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Auch Selbstständige bekommen die Energiepreispauschale von 300 Euro. Bildrechte: IMAGO/Fotostand

Steigende EnergiekostenSo bekommen Selbstständige die Energiepreispauschale

30. August 2022, 14:39 Uhr

Wenige Themen haben in Deutschland so sehr die Schlagzeilen dominiert, wie die steigenden Energiekosten. Um die Kostenexplosion etwas abzufedern, hat die Bundesregierung eine 300 Euro Energiepreispauschale beschlossen, die jeder erhalten soll, der einkommensteuerpflichtig arbeitet. Das betrifft Angestellte genauso wie Selbstständige. Doch Letztere erhalten das Geld nicht automatisch über ihr Gehalt.

Bei der Energiepreispauschale werden sich wahrscheinlich viele Selbstständige das Gleiche gefragt haben, wie unsere Hörerin und Solo-Selbstständige Martina Müller: "Wenn ich im dritten Quartal dieses Jahres 300 Euro von der Einkommenssteuervorauszahlung abziehen kann, was wird dann mit meiner Einkommensteuer, die nächstes Jahr fällig ist?"

Bei den Selbstständigen ist das mit der Pauschale gar nicht so leicht nachzuvollziehen. Sie bekommen sie nämlich nicht über den Lohn ausgezahlt, wie das bei Beschäftigten der Fall ist.

300 Euro weniger Steuern für Selbstständige

Vielmehr müssen sie 300 Euro weniger Steuern zahlen – jedenfalls erstmal. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler erklärt das mit Blick auf Frau Müllers Frage so: "Da ist ein kleiner Trugschluss drinnen, so will ich es mal sagen. Weil sich die Finanzverwaltung bei den Selbstständigen und Gewerbetreibenden so gedacht hat, dass die Energiepreispauschale hier über die Einkommenssteuervorauszahlung geleistet wird. Das heißt, bei denjenigen, die jetzt Einkommenssteuervorauszahlungen zahlen, wird im September diese Vorauszahlung um 300 Euro jeweils gemindert." Und das sei dann faktisch die Zahlung der Energiepreispauschale an die Berechtigten.

Wichtig für das Verständnis ist also: Die 300 eingesparten Euro fallen bei der Steuervorauszahlung nicht weg, der oder die Selbstständige muss sie nur schlicht nicht zahlen. Das übernimmt der Staat. Noch mal Daniela Karbe-Geßler: "Da bleiben beim Finanzamt natürlich die ursprünglich festgesetzten Vorauszahlungen im System stehen. Man nimmt jetzt im September nur eine faktische Verrechnung vor, weil man ansonsten ja den berechtigten Selbstständigen und Gewerbetreibenden die 300 Euro hätte zurücküberweisen müssen."

Die 300 Euro müssen versteuert werden

Beim Betrag von 300 Euro bleibt es aber eh nicht. Denn das Geld muss, wie bei den Angestellten auch, versteuert werden. Das passiert bei den Angestellten über die Lohnabrechnung, bei den Selbstständigen über die Einkommenssteuererklärung. Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen rechnet vor: "Du hast 300 Euro pro Kopf bekommen und darauf musst du aber noch Steuern bezahlen. Das ist dann eine Hin- und Her-Rechnerei. Aber am Ende des Tages ist es eben so, dass man die 300 Euro pro Kopf bekommt – abzüglich der Einkommensteuer. Also irgendwo zwischen null und 42 Prozent in der Regel. Und das heißt: Etwas mehr als die Hälfte bleibt einem auf jeden Fall."

Weitere Abgaben werden dann aber nicht mehr fällig, also weder Sozialabgaben oder Umsatz- oder Gewerbesteuer bei Selbstständigen.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 30. August 2022 | 06:00 Uhr

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