BGH-EntscheidungFluggäste dürfen nach annulliertem Flug flexibel umbuchen
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfen Reisende bei einem annullierten Flug selbst bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten. Eine Zuzahlung müssen sie dafür nicht leisten. Die BGH-Richter gaben damit zwei Fluggästen recht, deren Flüge in der Corona-Pandemie annulliert worden waren.
Reisende, deren Flug annulliert wird, können selber bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten. Eine Zuzahlung müssen sie dafür nicht leisten. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Plätze verfügbar sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach Angaben eines Sprechers in Karlsruhe entschieden. (Az.: X ZR 50/22)
Lufthansa-Umbuchungen gegen Aufpreis
Im vorliegenden Fall hatte die Lufthansa wegen der Corona-Pandemie im März und April 2020 zahlreiche Flüge annulliert. Als zwei Fluggäste jeweils auf einen Flug einige Monate später umbuchen wollten, wollte die Lufthansa dies nur gegen Aufpreis ermöglichen. Dagegen war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vorgegangen. In den Vorinstanzen war sie jedoch jeweils unterlegen.
BGH untersagt Vorgehen
Der BGH bewertete den Fall nun anders und untersagte dem Luftfahrtunternehmen das bisherige Vorgehen. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßte das Urteil. "Der Wunsch des Fluggastes ist entscheidend für den Zeitpunkt der Ersatzbeförderung, wenn es verfügbare Plätze gibt", sagte Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Damit herrsche in einer wichtigen Grundsatzfrage nun Klarheit für die Verbraucher.
dpa (dni)
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 27. Juni 2023 | 16:30 Uhr