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Hörer machen ProgrammWarum Tippfehler auf Flugtickets teuer werden können

08. November 2022, 13:28 Uhr

Airlines berechnen oft hohe Gebühren für Namensänderungen auf einem Flugticket. Auch im Fall eines MDR-AKTUELL-Hörers, der sich bei der Buchung eines Fluges beim Namen seines Sohns vertippt hat. Er fragt sich, warum Namensänderungen auf dem Flugticket so kompliziert sind und warum es keinen besseren Verbraucherschutz gibt.

Die Antwort ist einfach: Es gibt keine allgemeingültige europäische oder nationale Regel, wie bei einem Tippfehler auf einem Ticket beziehungsweise einer Namenskorrektur vorgegangen werden soll. Dazu sagt Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen: "Grundsätzlich dürfen sich die Airlines bei der Namenskorrektur in einem vertretbaren Rahmen austoben und Regelungen und Bedingungen nach ihrem eigenen Gusto entwerfen. Denn die EU-Fluggastrechte-Verordnung setzt hier keine Vorgaben, die einzuhalten wären."

Die Airlines handhabten die Änderung des Namens auf den Flugtickets sehr unterschiedlich, erklärt Claudia Neumerkel. "Teilweise werden deftige Gebühren um die 100 Euro fällig. Manchmal zeigt sich die Airline aber auch kulant und korrigiert bis zu drei Buchstaben kostenfrei."

So zum Beispiel die deutsche Lufthansa. Das Unternehmen teilt auf eine Anfrage von MDR AKTUELL schriftlich mit: "Das Korrigieren eines Namens ist bei Lufthansa-Flügen immer kostenfrei. Voraussetzung ist, dass die Person die gleiche bleibt. Bei Buchungen durch ein Reisebüro kann das Reisebüro bis zu zwei Buchstaben ändern. Bei Korrekturen von mehr als zwei Buchstaben muss dies durch ein Servicecenter der Lufthansa Group geschehen." Wenn bereits ein Ticket ausgestellt sei, müsse dieses nach Namenskorrektur umgeschrieben beziehungsweise neu ausgestellt werden.

Unterschieden werden muss auch, ob es sich um eine Namenskorrektur oder um eine Namensänderung handelt. Komplette Änderungen sind bei Airlines in der Regel überhaupt nicht möglich. So wollen die Fluggesellschaften Betrug verhindern.

Änderung der Rechte von Fluggästen stockt

Zum Thema Namenskorrektur auf Flugtickets gab es bereits 2013 von der EU-Kommission einen Vorschlag für eine Revision der Fluggastrechte-Verordnung. Im Vorschlag enthalten war unter anderem die folgende Änderung: "Derzeit müssen Fluggäste mitunter eine Verwaltungsgebühr wegen falscher Schreibung ihres Namens entrichten. Zumutbare Berichtigungen von Buchungsfehlern sollten unentgeltlich vorgenommen werden, sofern sie nicht die Flugzeiten, das Datum, die Flugroute oder den Fluggast betreffen."

Dieser Vorschlag ging 2014 an das Europaparlament zur ersten Lesung und an den EU-Rat. Unter anderem sollte das Wort "zumutbar" aus dem Änderungsvorschlag gestrichen werden. Bis heute gibt es in der Sache keine Entscheidung. Deshalb gilt weiterhin: Wer ein Flugticket buchen möchte, sollte beim Eintippen seines Namens lieber zweimal hinschauen. Das erspart später Ärger und mögliche Gebühren.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 08. November 2022 | 06:00 Uhr

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