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Momentan ist man in den meisten Berufen nicht zum Tragen einer Maske am Arbeitsplatz verpflichtet. Bildrechte: imago images/photothek

Hörer machen Programm"Ich werde gemobbt, weil ich am Arbeitsplatz Maske trage"

15. Juli 2022, 14:08 Uhr

An den meisten Arbeitsplätzen muss der Mund-Nasen-Schutz derzeit nicht getragen werden. Ein MDR-AKTUELL-Hörer, der anonym bleiben möchte, tut das zum Schutz trotzdem und wird dafür nicht nur belächelt, sondern auch gemobbt. Was kann er dagegen tun?

Eine Sache ist ganz klar: Der Arbeitgeber darf seinen Angestellten nicht einfach so verbieten, eine Maske zu tragen. Im Arbeitsrecht ist geregelt, dass der Arbeitgeber dafür ein überwiegendes Interesse haben müsste.

Das gebe es in diesem Fall aber nicht, sagt der Dresdner Arbeitsrechtler Silvio Lindemann. Und wie macht man seinem Arbeitgeber klar, dass man eine Maske tragen will? Für Lindemann ist auch diese Sache klar – jedenfalls vordergründig: "Ich muss eigentlich nicht so weit in die Tiefe gehen. Ich muss mich da auch nicht so weit rechtfertigen, auch nicht mit den gesundheitlichen Hintergründen, warum und weshalb. Es ist meine freie Entscheidung, das muss ich nicht weiter darstellen."

Behält jedoch die eine Partei Recht, die andere sieht das jedoch anders, entsteht eine Streitsituation – in der der Arbeitgeber wahrscheinlich am längeren Hebel sitze, vermutet Lindemann.

Konflikt auf Beziehungsebene

Die Arbeitsatmosphäre würde wohl unter so einem Streit leiden. Der Konfliktexperte Uwe Boers sieht deswegen auch nicht in erster Linie einen arbeitsrechtlichen Konflikt, sondern vielmehr einen auf der Beziehungsebene. Der zweite Vorsitzende des Bundesverbands Mediation rät: "Von daher würde ich die direkte Ansprache wählen. Aber vorweg würde ich dem Mitarbeiter empfehlen, noch mal genau zu gucken, was ihn ärgert und was das dahinterliegende Bedürfnis ist – ich vermute Sicherheit, Schutz.

Das seien Grundbedürfnisse, die es zu achten gilt und für die man vor Kollegen und Führungskraft auch einstehen könne, sagt der Konfliktexperte.

Bei Mobbing kann Abmahnung folgen

Aber natürlich, sagt Boers, hänge es auch von der Bereitschaft der Vorgesetzten und der Kollegen ab, auf diese Bedürfnisse einzugehen. Daran hapert es aber offensichtlich im Fall des MDR-AKTUELL-Hörers, der ja sogar von Mobbing berichtet.

Hier sei eine Grenze erreicht, sagt der Arbeitsrechtler Silvio Lindemann: "Da, wo Menschen sind, da gibt es eben Spannungen. Die sind mal mehr, mal weniger. Aber den Arbeitgeber trifft eine Pflicht: Er muss da eingreifen und moderieren. Und wenn es gar nicht funktioniert, hat er unter Umständen natürlich auch die Möglichkeit, zur Abmahnung zu greifen. Das heißt, wenn sich jemand nicht pflichtgemäß verhält, muss er da eingreifen."

Und wenn es zu einer Pflichtverletzung gekommen ist, dann müsse der Arbeitgeber die mobbenden Mitarbeitenden abmahnen, sagt Lindemann – und im Wiederholungsfall sogar kündigen.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 15. Juli 2022 | 06:00 Uhr