Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben
Tausende Menschen mussten vor den Bränden auf der griechischen Ferieninsel Rhodos fliehen. Welche Rechte haben Urlauber bei einer solchen Katastrophe? Bildrechte: picture alliance/dpa/InTime News/AP | Lefteris Damianidis

VerbraucherzentraleRechte bei Brand am Urlaubsort: "Es kommt immer auf den Einzelfall an"

24. Juli 2023, 20:48 Uhr

Welche Rechte haben Urlauber bei einem Großfeuer wie auf der griechischen Insel Rhodos? Wer sind die Ansprechpartner vor Ort? Wie kommt man heim ohne Papiere? Bekommt man Reisekosten oder zerstörtes Gepäck erstattet? Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. erklärt, es komme immer auf den konkreten Fall an.

Wie kommen Urlauber bei einer Katastrophe am Urlaubsort schnell wieder nach Hause? Wer zahlt für den außerplanmäßigen Rückflug?

Micaela Schwanenberg: Grundsätzlich wird der Reiseveranstalter beziehungsweise wird die Bundesrepublik Deutschland dafür sorgen, dass Sie zurückkommen. Der allererste Ansprechpartner vor Ort ist immer die Reiseleitung beziehungsweise der Reiseveranstalter. Von dort aus wird sich um alles gekümmert.

Im Regelfall trägt der Veranstalter die Kosten, weil es sich um sogenannte höhere Umstände handelt. Die Fortsetzung der Reise ist unzumutbar geworden oder sogar unmöglich, wenn das Hotel etwa von Bränden umgeben ist. Die Kosten muss dann nicht der Urlauber tragen.

Was ist, wenn der Reiseveranstalter nicht hilft?

Wenn der Reiseveranstalter vor Ort nicht ausreichend hilft, können Urlauber zum Beispiel übers Internet versuchen, die deutsche Niederlassung zu erreichen. Ansonsten können Sie als Deutsche im Ausland die deutschen Konsulate oder die Botschaften kontaktieren. Dort müsste man Hilfe bekommen.

Was ist, wenn Touristen bei einer Notevakuierung ihre Dokumente zurücklassen mussten?

Es gibt inzwischen Erfahrungsberichte, dass die griechischen Behörden und die griechische Regierung unkompliziert Papiere zur Verfügung stellen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, beim deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft um Hilfe zu bitten.

Wer ersetzt zurückgelassenes Reisegepäck?

Das kann ein großes Problem sein. Da wäre wieder der Veranstalter Ansprechpartner und es läuft über eine bestehende Reiseversicherung oder die Haftpflichtversicherung beziehungsweise Hausratversicherung. Das müsste man sich in jedem einzelnen Fall ganz konkret anschauen.

Dabei kann es für Urlauber ziemlich schwierig werden, nachzuweisen, welche Gegenstände da verbrannt sind beziehungsweise zurückgelassen werden mussten. Es geht da um Schäden, die man genau nachweisen muss. Und da kann es schon einige Probleme geben, was die Dokumentation angeht.

Was ist, wenn jetzt eine Reise in ein Brandgebiet ansteht? Kann man komplett stornieren?

Brände in der Urlaubsregion berechtigen nicht in jedem einzelnen Fall zu einer Stornierung und einem Rücktritt. Es kommt wieder auf den Einzelfall an – also, ob das Hotel oder die Anlage, die ich gebucht habe, bereits konkret von den Bränden bedroht ist und dort keine Urlauber mehr angenommen werden.

Bei einigen Veranstaltern gibt es auch die Möglichkeit für kostenfreie Umbuchungen. So ein Umbuchungsangebot muss man aber nicht grundsätzlich annehmen. Denn wenn ich mich einerseits für Griechenland entschieden hatte und dann jetzt in ein anderes Land reisen soll, ist das ja unter Umständen nicht der Urlaub, den ich mir vorgestellt habe.

MDR AKTUELL(ans)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 24. Juli 2023 | 07:00 Uhr